
In der Hakenkreuz-Affäre um den ehemaligen AfD-Stadtrat Martin Kühne, die bundesweit für Aufsehen gesorgt hat, gibt es neue Entwicklungen. Wie das Landgericht Baden-Baden am Donnerstagmittag mitgeteilt hat, hat der Verteidiger des Angeklagten den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Baden-Baden mittlerweile auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes beschränkt.
Schuldspruch wird anerkannt
„Durch die Beschränkung des Einspruchs des Angeklagten auf die Höhe der einzelnen Tagessätze wird der Strafbefehl hinsichtlich des Schuldspruchs zu den durch den Strafbefehl geahndeten Taten und hinsichtlich der Anzahl der Tagessätze rechtskräftig“, heißt es erläuternd in der Mitteilung. Bedeutet im Umkehrschluss: Der Angeklagte räumt die Taten ein.
Strafbefehl sieht 50 Tagessätze vor
Das Amtsgericht Baden-Baden hatte gegen Kühne am 10. August wegen zweier Vergehen „des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, einen Strafbefehl mit einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen erlassen. Eine Geldstrafe setzt sich aus der Anzahl der Tagessätze und ihrer Höhe zusammen, so die Mitteilung des Landgerichts. Die Höhe wiederum bemisst sich nach dem Einkommen des Angeklagten, der seine Berufsbezeichnung zuletzt als Diplom-Betriebswirt angegeben hatte.
Entscheidung über öffentliche Hauptverhandlung fällt bis Mitte Oktober
Gegen den Strafbefehl hatte Kühne zunächst über seinen Verteidiger Einspruch einlegen lassen. Damit wäre eine öffentliche Hauptverhandlung möglich geworden. Zu einem solchen Prozess wird es nun aber nicht mehr zwingend kommen. „Über die Höhe des Tagessatzes kann das Gericht im Beschlusswege ohne Hauptverhandlung entscheiden, wenn Angeklagter, Verteidiger und Staatsanwaltschaft dem Gericht gegenüber ihre Zustimmung erteilen“, teilte das Landgericht weiter mit. „Eine Entscheidung hierzu dürfte voraussichtlich bis Mitte Oktober zu erwarten sein.“
Martin Kühne wird die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie Beleidigung vorgeworfen. Der AfD-Stadtrat, der zwischenzeitlich seinen Austritt aus der Alternative für Deutschland erklärt hat, soll in einer öffentlichen Garage an zwei Autos mit ukrainischen Kraftfahrzeug-Kennzeichen Hakenkreuze aufgemalt und großformatig „Fuck UA“ auf die Autos geschrieben haben.
Der Fall hatte im Sommer bundesweite Schlagzeilen ausgelöst. Videoaufnahmen von Überwachungskameras hatten dazu beigetragen, den Täter zu ermitteln. Kühne hatte die Vorwürfe auf Anfrage dieser Redaktion damals nicht dementiert – und nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen des Stadtparlaments entsetzte Reaktionen hervorgerufen.
Hans Litschel rückt im Gemeinderat nach
Auch seine beiden Kollegen der AfD-Fraktion distanzierten sich nach Bekanntwerden von Kühne. Er war Gründungsmitglied des AfD-Kreisverbandes Baden-Baden/Rastatt und dessen Schatzmeister.
Offiziell ist Kühne noch Stadtrat. Erst am Montag wird über sein Ausscheiden aus dem Gremium beschlossen und Kühnes Nachfolger im Baden-Badener Gemeinderat ins Amt eingeführt. Hans Litschel rückt nach.