Hundehalter in Baden-Baden sind in heller Aufregung. Erneut sind mit Nägeln präparierte Fleischstücke gefunden worden. Eine Hundebesitzerin konnte ihr Tier gerade noch vor Schlimmeren bewahren.
Nach aktuellem Kenntnisstand stellt sich der Sachverhalt so da: Am Samstagmittag ist Tamara Wunderlich gemeinsam mit ihrer Tochter (7) und der Fellnase, die auf den Namen Milo hört, auf der Hundewiese in der Lichtentaler Allee unterwegs. Plötzlich sieht sie aus dem Augenwinkel wie er etwas „sehr Großes“ im Maul hat und wegrennt. Sie wird skeptisch.
„Manchmal finden Hunde Leckerlis auf der Wiese, die andere Hundebesitzer zuvor verloren haben. Aber das was Milo im Maul hatte war handtellergroß“, so Wunderlich.
Ich konnte es meinem Hund in letzter Sekunde aus dem Maul nehmen.Tamara Wunderlich, Hundehalterin aus Baden-Baden
Vergeblich ruft sie nach ihrem Vierbeiner und rennt ihm sogar hinterher. Als Wunderlich ihn zu fassen bekommt, ist sie entsetzt und greift zu. Dem Tier entreißt sie eine mit Nägeln bespickte gehärtete Speckschwarte.
„Ich konnte es meinem Hund in letzter Sekunde aus dem Maul nehmen“, schreibt Wunderlich in einem Kommentar unter ihrem Facebook-Beitrag, den sie als Warnung an andere Hundehalter kurz nach dem Vorfall mitsamt Foto des Köders veröffentlicht. Die Hundebesitzerin verständigt sofort die Polizei. Eine Polizeisprecherin bestätigt auf Anfrage der Redaktion den Vorfall.
Hundeköder in Baden-Baden im Gebüsch gefunden
Der ist leider kein Einzelfall. Am Dienstagvormittag ist ein weiteres Vorkommnis aktenkundig geworden. Polizeihauptkommissar Ralf Büchel von der Diensthundestaffel des auch für Baden-Baden zuständigen Polizeipräsidiums bestätigt das auf Anfrage. Demnach hat sich das Geschehen ein weiteres Mal wiederholt, allerdings an einem anderen Ort.
„Die Frau war in der Bertholdstraße unterwegs und hat etwas in einem Gebüsch in der Nähe einer Bushaltestelle gefunden“, sagt Büchel. Die Beamten haben die Ermittlungen aufgenommen.
Beide Frauen werden in dieser Woche zur Sache vernommen, berichtet Büchel. Wunderlich hat am Dienstagnachmittag eine Anzeige gegen Unbekannt erstattet.
Am Schlimmsten war der Weinkrampf meiner Tochter. Für sie war das ganz schlimm mit anzusehen.Tamara Wunderlich, Hundehalterin aus Baden-Baden
Der einjährige Labrador-Rüde, der am Montag seinen ersten Geburtstag hatte, und der vierjährige Dobermann-Rüde wurden bei dem Zwischenfall durch das schnelle Eingreifen der beiden Besitzerinnen nicht verletzt.
„Es geht ihm gut, er hat etwas Durchfall. Das kann aber auch von etwas anderem kommen, denn das hat er öfters“, sagt Wunderlich. Der Schock sitzt bei allen Beteiligten tief.
Sie sind fassungslos. „Warum macht man das? Meine Tochter war dabei und war nicht zu beruhigen“, schreibt Wunderlich auch noch unter ihrem Facebook-Beitrag.
Am Telefon sagt sie: „Am schlimmsten war der Weinkrampf meiner Tochter. Für sie war das ganz schlimm mit anzusehen. Sie hat sofort verstanden, was da im schlimmsten Fall hätte passieren können.“
Drei Hundeköder-Funde in Baden-Baden 2021
Immer wieder gehen bei der Polizei Meldungen über Giftköder ein. Auch in Baden-Baden sind in den vergangenen Jahren an mehreren Stellen präparierte Fressköder gefunden worden.
Laut Büchel wurden 2019 vier Fälle zur Anzeige gebracht. 2021 gab es zunächst nur einen Fall. Mit den zwei Vorkommnissen in den vergangenen Tagen sind es nun insgesamt drei Fälle.
Nach einem Fund kontrollieren Einsatzkräfte verstärkt beliebte Hundewiesen und halten Herrchen und Frauchen dazu an, ihr Tier vorübergehend beim Gassigehen anzuleinen. Wenn man verdächtige Gegenstände findet, soll man umgehend die Polizei verständigen.
Wunderlich überlegt sich, wie sie ihren Hund zukünftig schützen kann: „Wahrscheinlich mit einem Maulkorb. Das sieht allerdings so aus, als wäre mein Hund bissig.“ Auf die Hundewiese geht Wunderlich mit Milo erst mal nicht mehr.
Hundeköder auslegen ist strafbar
Hundeköder auszulegen ist kein Kavaliersdelikt, denn wenn dadurch ein Tier verletzt oder getötet wird, macht sich der Täter nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes strafbar.
Im Gesetzesbuch heißt es dazu: „Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Leiden zufügt.“ Die Geldstrafen können sich auf bis zu 25.000 Euro belaufen. In den meisten Fällen fallen sie aber geringer aus.