Die Bewohner des Hauses Steinbacher Straße 53 sind ratlos. „Am 4. Februar wurde der Kran demontiert“, berichten sie. Den Eingang können die Bewohner nur über Holzplanken erreichen. Wegen der bislang nicht ausgeführten Carports müssen sie ihre Autos irgendwo im Baden-Badener Stadtteil Steinbach abstellen.
Bauzaun ist weg
Viel schwerer wiegt aber, dass kein Bauzaun das Barockhaus mit der Hausnummer 49 schützt. Dessen Dachstuhl wurde im vergangenen Sommer vom Investor ohne Genehmigung der Landesdenkmalpflege und der Stadt abgerissen (wir berichteten) . Die Behörden legten die Baustelle daraufhin für ein halbes Jahr still. Zwar hat die Stadt bereits am 10. Januar die Baugenehmigung für die Fortsetzung der Arbeiten erteilt (wir berichteten) , geschehen ist aber seitdem nichts. Im Gegenteil: Teile der Baustelle wurden geräumt.
Baukontrolleur ist unterwegs
Martin Zordick, stellvertretender Fachgebietsleiter Bauordnung bei der Stadt Baden-Baden, erfuhr durch den Anruf dieser Zeitung vom demontierten Kran und dem fehlenden Baustellenzaun. Er war unangenehm überrascht. „Wir hatten nach der Baugenehmigung keinen Kontakt mehr zum Investor“, berichtet er. „In den vorherigen Gesprächen wurde uns aber von der Bauherrschaft signalisiert, dass sie zügig weiterarbeiten will.“ Mehr als einen Monat nach Erteilung des „Roten Punkts“ sieht es danach aber nicht aus. Das könnte für das barocke Fachwerkhaus mit der Hausnummer 49, das bereits den ersten Winter ohne Dach hinter sich hat, zum Problem werden. „Der Investor ist nicht verpflichtet, uns einen Bauzeitenplan vorzulegen“, sagt Zordick. Er will aber nun einen Baukontrolleur nach Steinbach schicken, um mögliche Gefahren auf der Baustelle zu prüfen. Nach dem Verschwinden das Bauzauns ist das Haus Nr. 49 mehr oder weniger unproblematisch für Unbefugte erreichbar. Zordick will erneut das Gespräch mit dem Investor suchen.
Vandalismus an Baudenkmälern
Das ist auch dringend notwendig. Wie berichtet, hat das Landesamt für Denkmalpflege die beiden Häuser nach dem Verlust von mehr als der Hälfte der originalen Bausubstanz durch die ungenehmigten Abrisse des Investors aus der Denkmalliste gestrichen. Die Fachbehörde toleriert aber, dass die Stadt als Untere Denkmalschutzbehörde beide Gebäude bis zum Auslaufen der maximalen steuerlichen Abschreibungsfrist von zwölf Jahren weiter als Denkmäler führt.
Käufer der Wohnungen schuldlos
Damit will man den Käufern der Wohnungen helfen. Mit dem Verlust der Denkmaleigenschaft wäre nämlich der erhebliche Steuervorteil verloren, der in der Regel zur Finanzierung der Immobilien notwendig ist. Die Käufer tragen für den Vandalismus an den beiden Denkmälern keine Verantwortung.
Zwei Häuser bewohnt
Aktuell sind die Wohnungen im denkmalgeschützten Haus 53 und in der nicht denkmalgeschützten ehemaligen Schreinerwerkstatt an der Rückseite des Hauses 49 bereits bezogen. Die Fassaden sind aber noch unfertig, vor der Werkstatt steht ein Gerüst. Nach einem Jahrzehnt des Leerstands drohen diesen Häusern aber keine Schäden mehr durch Witterungseinflüsse.
Haus ohne Dach
Gefährdet ist das wertvollste der drei Objekte, das seit dem Sommer kein Dach mehr trägt. Es ist das älteste erhaltene Fachwerkgebäude in Steinbach nach den verheerenden Zerstörungen des Krieges von 1689, der in Mittelbaden kaum einen Stein auf dem anderen ließ.
Kommentar zum Thema
Das Städtl braucht deutlich mehr Wertschätzung durch die Stadt Baden-Baden. Oberkonservator Martin Wenz vom Landesamt für Denkmalpflege hat Steinbach gegenüber dieser Zeitung bereits 2011 als „Mini-Rothenburg“ bezeichnet und eine Gesamtanlagen-Schutzsatzung entsprechend Paragraf 19 des baden-württembergischen Denkmalschutzgesetzes gefordert. Daraus wurde bekanntlich nichts. Auch eine alternative Erhaltungssatzung, die eine Art kommunaler Denkmalschutz ist, fand ihren Weg nicht in die politischen Gremien. Für die Eisenbahnstraße in der Nachbarstadt Bühl hat sich dieses Instrument übrigens bestens bewährt. In Baden-Baden ist der Fokus auf das angestrebte Weltkulturerbe für die Weltkurstadt gerichtet. Da fällt Steinbach trotz seiner bauhistorischen Bedeutung und der im Gegensatz zur Kernstadt weitgehend erhaltenen mittelalterlichen Stadtmauer in der öffentlichen Wahrnehmung leider kaum ins Gewicht. Nur so ist es erklärbar, dass es der Redaktion trotz mehrfacher Bemühungen nicht gelungen ist, eine Stellungnahme von OB Margret Mergen oder Bürgermeister Alexander Uhlig als verantwortlichem Baudezernenten zu den Vorfällen in Steinbach zu erhalten. Die Denkmaleigenschaft der beiden Barockhäuser aus dem 17. und 18. Jahrhundert sind nach Einschätzung der Landesdenkmalpflege unrettbar verloren. Die Stadt ist dem Investor durch den Erhalt der steuerlichen Abschreibungsmöglichkeit bis weit über die Schmerzgrenze hinaus entgegengekommen. Sie muss nun darauf drängen, dass der Bauherr das 1689 erbaute Fachwerkhaus Steinbacher Straße 49 umgehend in Stand setzt. Noch zwei Winter ohne Dach und es droht mitten im Städtl ein zweites Hundseck. Auch wenn die Denkmaleigenschaften verloren sind, bleiben die Häuser in der Steinbacher Straße für die Ensemble-Wirkung des Städtls von unverzichtbarer Bedeutung. Gerade der Verlust des ältesten nach dem Krieg von 1689 errichteten Hauses, das inschriftlich in das Jahr 1689 datiert ist, wäre eine nicht wieder gut zu machende Katastrophe. Die Stadtspitze und der Gemeinderat müssen nun dringend zeigen, dass sie sich nicht nur für die Kernstadt interessieren. Auch die Option für eine Erhaltungssatzung bleibt.