Kann ein Angeklagter freigesprochen werden, wenn auf seinem Computer kinderpornografische Dateien gefunden wurden? Das geht! Ein 79-Jähriger durfte am Mittwochnachmittag mit einen Freispruch in der Tasche das Amtsgericht Baden-Baden verlassen. Offenbar waren beim Aufrufen legaler Pornoseiten ohne sein Wissen solche Dateien auf den Rechner gelangt und in einem Zwischenspeicher (Cache) abgelegt worden.
Angeklagter hatte gegen Strafbefehl Einspruch eingelegt
Der Angeklagte hatte beteuert, niemals im Netz nach kinderpornografischen Inhalten gesucht zu haben, solche Dateien nicht gespeichert und auch nicht gewusst zu haben, dass solche Inhalte auf dem Gerät seien. Gegen einen vom Amtsgericht in dieser Angelegenheit bereits erlassenen Strafbefehl hatte der bislang unbescholtene Bürger der Kurstadt Einspruch eingelegt. Danach war es zu einer Hauptverhandlung gekommen, die ohne Urteil endete, weil weitere polizeiliche Ermittlungen für notwendig erachtet worden waren.
Keine Indizien für pädophile Neigungen
Die brachten nun keine Indizien für pädophile Neigungen bei dem Angeklagten und keine Indizien dafür, dass er sich kinderpornografische Bilder bewusst besorgt hatte oder bewusst besessen habe, wie es Richter Martin Rützel in der Urteilsbegründung formulierte.
Anomyme Anzeige hatte Ermittlungen ausgelöst
Ins Visier der Ermittler war der Mann durch eine anonyme Anzeige gekommen. Darin wurde dem früheren Flugkapitän vorgeworfen, die Entführung eines Kindes geplant zu haben – möglicherweise von einem früheren Bekannten, der ihn in Misskredit bringen wollte. Im Zuge der Ermittlungen waren Experten der Kripo dann auf die kinderpornografischen Bilder auf seinen beiden Laptops gestoßen. Von 41 Treffern waren 40 gelöscht worden.
Kripo-Spezialisten konnten gelöschte Dateien wieder herstellen
Die Spezialisten konnten die Dateien in Größen von Vorschaubildern aber wieder herstellen. Die Vermutung des Verteidigers Florian Zenger, dass diese Dateien vom Rechner nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht worden seien, konnte durch die Beweisaufnahme mit der Vernehmung von zwei Zeugen aus den Reihen der Kripo nicht entkräftet werden. Demnach können sie beim Surfen auf legalen Pornoseiten im so genannten Cache landen, der in bestimmten Abständen geleert wird.
Legale Pornoseiten können mit Kinderpornografie verseucht sein
Legale Pornoseiten seien bisweilen mit kinderpornografischen Inhalten „verseucht“, erläuterte ein Ex-Kripo-Mann. So könnten verbotene Bilder auf den Rechner gelangen – ohne dass der Eigentümer etwas mitbekomme. Auch Staatsanwalt Jan-Marc Schwengers hatte mit Blick auf die Beweislage für Freispruch plädiert.