Skip to main content

Pläne mit Vorgeschichte

Klagen gegen Baden-Badener Bebauungspläne beschäftigen Verwaltungsgerichtshof Mannheim

Die Rechtsabteilung der Stadt Baden-Baden muss in den nächsten Wochen zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auftauchen. Unter anderem vom DRK gibt es Klagen.

Neben dem DRK-Zentrum (im Hintergrund) sollen auf dem Areal der ehemaligen Tennishalle Jörger zwei größere Gebäude für Wohn- und Büronutzung entstehen. Das DRK hat gegen den Bebauungsplan geklagt.
Neben dem DRK-Zentrum (im Hintergrund) sollen auf dem Areal der ehemaligen Tennishalle Jörger zwei größere Gebäude für Wohn- und Büronutzung entstehen. Foto: Henning Zorn

Die Stadt Baden-Baden bangt um das weitere Bestehen ihrer Bebauungspläne „Urbanes Gebiet Aumatt“ und „Wohnen – Arbeiten – Rheinstraße 195“.

Gleich zweimal muss die Rechtsabteilung der Verwaltung in einigen Wochen vor den Schranken des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim auftauchen, weil dort über Klagen gegen die Gültigkeit der beiden Bebauungsplanungen, die jeweils schon eine längere Vorgeschichte haben, verhandelt wird.

Eigentümer plant hohen Anteil an Wohnnutzung

An der Aumattstraße geht es wieder einmal um eines der umstrittensten Bauprojekte der Kurstadt. Der Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Aumatt“ basiert noch auf dem Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs aus einer Zeit, als die Stadt hier in größerem Maß eine Büronutzung realisieren wollte.

Doch dieses Konzept, das auch auf erheblichen Widerstand in der Bevölkerung stieß, ließ sich nicht umsetzen, nachdem auch ein wichtiger Investor abgesprungen war.

Ein neuer Eigentümer peilt nun einen hohen Anteil von Wohnnutzung an, was aber teilweise mit städtebaulichen Vorgaben kollidiert, die noch vom starken gewerblichen Element geprägt sind. Auf dieses Dilemma wies auch schon der städtische Gestaltungsbeirat hin, als er sich vor rund einem halben Jahr mit der Planung befasste.

Investor verfüge nicht über sämtliche Grundstücke

Nun liegt die Klage eines Eigentümers von Grundstücken im Aumatt-Plangebiet gegen die Gültigkeit des Bebauungsplans vor, über die der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am 16. März verhandelt.

Nach einer Mitteilung des Gerichts argumentiere der Kläger, dass die Festsetzung für einen Teilbereich, die eine Verwendung von mindestens 70 Prozent der Geschossfläche für Wohnungen vorsehe, unklar sei.

Die bisherigen Wohnbaumöglichkeiten auf seinem Grundstück, so der Kläger, würden gegenüber den anderen Eigentümern „gleichheitswidrig eingeschränkt“. Es könne aufgrund des Grundstückszuschnitts nicht „vernünftig“ gebaut werden, somit handle es sich auch um eine „Verhinderungsplanung“.

Da die Investoren tatsächlich nicht über sämtliche Grundstücke im Plangebiet verfügen könnten, lasse sich der Bebauungsplan dauerhaft nicht realisieren, heißt es in der Klagebegründung weiter. Darüber hinaus könne es auch mit dem Brandschutz Probleme geben.

Zweite Klage wird am 16. Februar verhandelt

Bereits am 16. Februar muss sich der Verwaltungsgerichtshof mit einer anderen Baden-Badener „Baustelle“ beschäftigen: der Klage gegen den Bebauungsplan „Wohnen – Arbeiten – Rheinstraße 195“. Dahinter steckt ein größeres Projekt des Bauunternehmens Weisenburger, das auf dem Gelände der ehemaligen Tennishalle Jörger zwei Gebäude erstellen will.

In einem der beiden geplanten Baukörper sollen nach dem Bebauungsplan sieben Büroeinheiten Platz finden, im anderen insgesamt 96 sogenannte Mikroappartements. Darunter versteht man Ein-Zimmer-Wohnungen mit besonders effizienter Ausstattung.



In einer ursprünglichen, später verworfenen Planung war noch von voll eingerichteten „Service-Appartements“ in zwei Gebäuden die Rede gewesen. Verbinden will man bei der Realisierung des aktuellen Konzepts die beiden Baukörper durch eine gemeinsame Tiefgarage mit 42 Stellplätzen.

DRK klagt als EIgentümer von benachbarten Grundstücken

Das Baugrundstück liegt zwar neben der B500, soll aber verkehrsmäßig über die Schweigrother Straße erreicht werden. Außerdem soll noch eine Fußgängerweg-Verbindung von der Rheinstraße her entstehen.

Die Verkehrserschließung spielt auch eine wichtige Rolle bei der Verhandlung über die Gültigkeit des Bebauungsplans, die in Kürze in Mannheim stattfinden wird.

Geklagt hat nämlich das Deutsche Rote Kreuz als Eigentümer dreier benachbarter Grundstücke, auf denen sich unter anderem eine Garage für Einsatzfahrzeuge und ein Gebäude (DRK-Zentrum) mit Räumen für die Sanitätsbereitschaft und den ambulanten Pflegedienst befinden.

DRK befürchtet Einschränkungen für Rettungsfahrzeuge

Das Rote Kreuz beanstandet gemäß einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtshofs, dass das auf einem im Plangebiet gelegenen Wegegrundstück zugunsten des DRK eingetragene Geh- und Fahrrecht unberücksichtigt geblieben sei.

Damit lasse sich der Bebauungsplan nicht umsetzen, der die Erschließung des motorisierten Individualverkehrs über eben diesen Weg vorsehe. Es werde hier in die Nutzungsrechte des DRK an dem Weg eingegriffen.

Ebenso befürchtet man beim Roten Kreuz durch die künftige Zufahrt auf das Bebauungsplangebiet eine Einschränkung der Ausfahrten für die Rettungsfahrzeuge.

Bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnen – Arbeiten – Rheinstraße 195“ war die angepeilte Verkehrserschließung über die Schweigrother Straße vom DRK aufgrund von Sicherheitsbedenken abgelehnt worden.

Die Stadt hatte aber bei der Verabschiedung des Plans durch den Gemeinderat auf eine Verkehrsuntersuchung hingewiesen, in der der Gutachter die vorgesehene Erschließung als machbar bezeichnet habe.

Auf eine Anfrage dieser Zeitung bei der Stadtverwaltung hinsichtlich der beiden anstehenden Verfahren am Verwaltungsgerichtshof teilte die Rathaus-Pressestelle mit, dass man zum jetzigen Zeitpunkt dazu keine Stellungnahme abgebe.

nach oben Zurück zum Seitenanfang