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Obst und Gemüse, Blumen, Freizeitfläche

Aufteilung, Tiere, Regeln: Was Baden-Badener in ihrem Kleingarten beachten müssen

Im Schrebergarten kann man nicht schalten und walten, wie man möchte. Als Teil einer Kleingärtnergemeinschaft muss man sich an Regeln halten. Dazu gehört auch, dass man im Garten nicht übernachten darf.

In Kleingärten gilt die ein-Drittel-Regel. Das bedeutet: es müssen mindestens zu je einem Drittel Obst/Gemüse und Blumen gepflanzt werden. Das restliche Drittel kann für Gartenlauben, Rasen oder Sitzgelegenheiten genutzt werden.
Der Kleingartenverein in Baden-Baden hatte dieses Jahr so viele Anfragen für freie Parzellen wie noch nie. Das Angebot ist jedoch gering, die meisten Pächter nutzen ihren Schrebergarten über 20 Jahre lang. Foto: Beatrix Ottmüller

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