Für Kletterer ist die Badener Wand der Battertfelsen in Baden-Baden künftig ganzjährig verboten.
Die Stadt Baden-Baden erlässt an diesem Montagnachmittag nach einer Weisung des Regierungspräsidiums Karlsruhe eine entsprechende Allgemeinverfügung. Oberbürgermeister Dietmar Späth (parteilos) und Bürgermeister Roland Kaiser (Grüne) informierten um die Mittagszeit über die anstehenden Schritte.
Die Allgemeinverfügung sieht weiter vor, die Felsenbrücke, eine Aussichtsplattform auf dem oberen Plateau des Massivs, zu entfernen. Das Regierungspräsidium möchte mit diesen beiden Vorhaben dazu beitragen, in der Badener Wand brütende Wanderfalken künftig besser zu schützen.
Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung
Die Allgemeinverfügung ist nach Kaisers Angaben unbefristet. Nach deren Veröffentlichung tritt eine vierwöchige Widerspruchsfrist in Kraft.
Nach Auskunft von Tobias Krammerbauer, Leiter des städtischen Fachgebiets Recht, sieht sie einen Sofortvollzug vor. Das heißt, mögliche Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung.
Natursportverbände kritisieren den Beschluss
Bislang war das Klettern nur an einem Teil der Badener Wand während der Brutzeit der Wanderfalken verboten. Nach Ansicht des Regierungspräsidiums haben die bisherigen Regelungen nicht zum erhofften Bruterfolg der Vögel beigetragen.
Freizeitsportverbände kritisieren den Beschluss der Oberen Naturschutzbehörde. Sie halten die ganzjährige Sperrung für unverhältnismäßig.
Auch OB Späth hatte gehofft, dass das Regierungspräsidium die kulturhistorische Bedeutung der Felsenbrücke für die Tourismus-Hochburg Baden-Baden stärker berücksichtigen würde.