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Für mehr Sicherheit beim Radeln

Kreisverkehrswacht: Radfahrtraining ist auch Elternsache

Bis Kinder richtig und sicher radeln können, dauert es Jahre. Für die Vorsitzende der Kreisverkehrswacht Baden-Baden, Stefanie Weber, ist die schulische Ausbildung nur ein Baustein. Sie sieht auch die Eltern in der Pflicht.

Alles im Blick: Die Mütter Maike Oppermann und Biljana Stojanovic (von rechts) überprüfen auf dem Pausenhof der Grundschule in Steinbach, ob ihre Kinder Joscha und Luka (von rechts) richtig und sicher auf dem Rad unterwegs sind. Für die Vorsitzende der Kreisverkehrswacht, Stefanie Weber (links), ist die schulische Ausbildung nur ein Baustein. Sie sieht auch die Eltern in der Pflicht.
Alles im Blick: Die Mütter Maike Oppermann und Biljana Stojanovic (von rechts) überprüfen auf dem Pausenhof der Grundschule in Steinbach, ob ihre Kinder Joscha und Luka (von rechts) richtig und sicher auf dem Rad unterwegs sind. Foto: Ralf Joachim Kraft

Die meisten erinnern sich noch an ihre ersten wackeligen Fahrversuche auf dem Rad. So auch Maike Oppermann und Biljana Stojanovic. Nun sind die eigenen Kinder Joscha und Luka dran. Radfahren macht den beiden Spaß – vor allem jetzt in der Ferienzeit. Die Viertklässler drehen gerade auf dem Pausenhof ihrer Grundschule in Steinbach ein paar Runden.

Die Mütter schauen ihren zehnjährigen Sprösslingen dabei zu und geben hilfreiche Tipps. Schließlich will das richtige und vor allem sichere Radeln gelernt sein. „Und das lernen Kinder nicht über Nacht“, weiß die Vorsitzende der Kreisverkehrswacht, Stefanie Weber.

Der Lernprozess erstreckt sich über viele Jahre.
Stefanie Weber, Vorsitzende der Kreisverkehrswacht

„Der Lernprozess erstreckt sich über viele Jahre. Die schulische Radfahrausbildung kann die Kinder dabei unterstützen. Aber auch die Eltern sind gefordert.“ In Baden-Baden war es 2020/2021 wegen Corona nur eingeschränkt möglich, den Viertklässlern den Erwerb des Fahrradführerscheins zu ermöglichen.

Daher stellte die Kreisverkehrswacht den Verkehrsübungsplatz in Lichtental für ein privates Fahrradtraining zur Verfügung. „So konnten die Kinder zumindest ein wenig praktische Erfahrung sammeln“, sagt Weber. Maike Oppermann und Biljana Stojanovic erzählen, dass sie „wie viele andere Eltern“ sehr enttäuscht waren, dass die Ausbildung nicht regulär stattfinden konnte.

Kreisverkehrswacht sieht auch Eltern in der Pflicht

Auch Weber, die zugleich Fachanwältin für Verkehrsrecht ist, bedauert das. Allerdings weist sie darauf hin, dass die Teilnahme am Straßenverkehr nicht davon abhängt, ob die Fahrradprüfung absolviert wurde oder nicht. Auch wenn die Kinder den Fahrradführerschein erwerben, hätten die Eltern ihre Kinder zu verkehrsrechtlich richtigem Verhalten anzuhalten.

„Bei einem Unfall müssen sie nachweisen, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind und die Kinder in die Straßenverkehrsregeln eingewiesen haben. Dies gelingt in aller Regel dadurch, dass sie mit ihnen üben, sie mit den Verkehrsvorschriften vertraut machen und darauf achten, dass sie diese befolgen.“ Genauso wichtig sei es, dass die Kinder durch Teilnahme am Straßenverkehr Sicherheit und Selbstbewusstsein erlangen.

Grundschüler bis zum achten Lebensjahr verfügen laut Weber noch nicht über die geistigen und körperlichen Voraussetzungen, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen. „Komplexe Situationen überfordern sie. Sie lassen sie sich leicht ablenken, erkennen nicht, woher ein Geräusch kommt und erkennen Risiken oft erst sehr spät.“ Auch Entfernungen und Geschwindigkeiten könnten sie nicht richtig abschätzen. Das Gesichtsfeld sei noch eingeschränkt. „Man muss sich das vorstellen wie Scheuklappen“.

Erst ab dem neunten/zehnten Lebensjahr kämen sie langsam in die Lage, mögliche Gefahren im Vorfeld zu erkennen. „Sie schauen dann auch in andere Richtungen als nur in Fahrtrichtung, nehmen ihr Umfeld differenzierter wahr, reagieren in vielen Situationen schon richtig und orientieren sich zunehmend auch nach hinten.“

Üben mit den Eltern in autofreien Bereichen

Daher sei es wichtig, dass die Eltern das Kind beim Üben begleiten. Zum Üben geeignet seien „autofreie Bereiche“ wie Hofeinfahrten, Spielstraßen, Garagenvorplätze oder Schulhöfe außerhalb der Unterrichtszeiten. Wie man sich dieses Üben vorstellen muss, erklärt Weber wie folgt: In einem ersten Schritt sollten die Eltern mit ihren Kindern das Auf- und Absteigen, Anfahren, Geradeausfahren und Abbremsen üben. Kann das Kind sicher das Gleichgewicht halten und geradeaus fahren, können Figuren gefahren werden.

Im zweiten Schritt folge der Wechsel vom Spiel- in den Fußgängerbereich. „So soll das Kind das eigene Handeln auf die Bewegungen abstimmen, die es dort wahrnimmt.“ Erst wenn es sicher die ersten beiden Schritte beherrscht, könne es am Straßenverkehr teilnehmen. „Vorausgesetzt, es weiß, welche Verkehrsflächen es mit dem Rad benutzen darf und dass es auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen muss.“

Auch für Radfahrer gilt doppelte Rückschaupflicht

Und wie können Eltern die Entwicklung des Kindes überprüfen? Weber: „Die Eltern sollten auf folgendes achten: Ist das Kind sicher beim Auf- und Absteigen? Beherrscht es die Geradeausfahrt? Nimmt es die Umgebung wahr? Hält es ausreichend Abstand zu seitlichen Hindernissen? Beachtet es die Verkehrszeichen? Erkennt es Situationen rechtzeitig und reagiert es richtig?“

Besonders wichtig: Auch für Radler gilt die „doppelte Rückschaupflicht“, das heißt, dass sie vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr zu achten haben. „Hier müssen die Eltern schauen, ob das Kind den Kopf nach hinten wenden kann, ohne mit dem Rad aus der Spur zu kommen“, erklärt Weber.

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