Fast 30 Jahre nach der Tat wird ein Fall einer Gruppenvergewaltigung eines Kindes in Baden-Baden vor dem Landgericht verhandelt.
Die Staatsanwaltschaft wirft einem damaligen erwachsenen Leiter einer Pfadfindergruppe in Baden-Baden vor, „mehrere kindliche beziehungsweise jugendliche Pfadfinder benötigt zu haben, ein damals sieben- bis elfjähriges Mädchen, das ebenfalls Mitglied der Pfadfindergruppe war, nackt auszuziehen, auf einem streckbank-ähnlichen Tisch anzubinden und dann zu vergewaltigen“, heißt es in der Anklageschrift. Die Tat sei zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt zwischen 1983 und 1987 geschehen.
Danach habe der Angeklagte die Beteiligten durch den „Pfadfinderschwur“ genötigt, niemanden von dem Geschehen zu berichten. Im Rahmen der Ermittlungen waren laut Staatsanwaltschaft „zahlreiche weitere massive, als Pfadfinder-Übungen getarnte Missbrauchstaten an etlichen Kindern und Jugendlichen zu Tage getreten.“
Diese seien jedoch verjährt. Die 2. Große Strafkammer hat in dem Prozess 24 Zeugen geladen. Er beginnt am Mittwoch 30. September um 9 Uhr im Sitzungssaal 118 des Landgerichts. Die Hauptverhandlung wird und am 5., 6. und 15. Oktober fortgesetzt.