Im Stadtkreis Baden-Baden gelten ab Dienstag, 8. Juni, weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt, das auch für Baden-Baden zuständig ist, reagiert damit auf sinkende Werte bei der 7-Tage-Inzidenz. Nach Angaben der Behörde verzeichnet Baden-Baden nach Außerkrafttreten der Bundesnotbremse an 14 aufeinanderfolgenden Tagen eine durchschnittlich sinkende Tendenz.
Der erste Öffnungsschritt war am 20. Mai. Restaurants und Hotels durften ihren Betrieb wieder aufnehmen. Die Freude in diesen Branchen und bei Gästen war in den folgenden Tagen groß. Doch der anfängliche Abwärtstrend hielt nicht an. Ganz im Gegenteil: Die Inzidenz stieg rasant an und erreichte Mitte der vergangenen Woche den Spitzenwert von 99,7.
Die Sorge war groß, dass Gastronomie und Hotellerie wieder schließen müssen. Das wäre der Fall gewesen, wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander den kritischen Schwellenwert von 100 überschritten hätte. Dann hätte die Bundesnotbremse wieder gegriffen.
Mehr Kultur-Veranstaltungen sind erlaubt
Seit dem Höhepunkt geht die Zahl der Neuinfektionen und damit die Inzidenz kontinuierlich zurück. Somit kommen zu den aktuell bestehenden Regelungen der Öffnungsstufe 1 zusätzliche Lockerungen hinzu.
Bei Kulturveranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos) sind deshalb innen bis 100, außen bis 250 Personen zulässig. An Wettkämpfen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl dürfen im Freien maximal 250 Zuschauer, innen höchstens 100 Zuschauer dabei sein. Bei Veranstaltungen des kontaktarmen Amateursports gelten die gleichen Regelungen, teilte das Landratsamt mit.
Das Gesundheitsamt gestattet weiter kontaktarmen Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios innen und außen mit einer Person pro 20 Quadratmetern; organisierter Vereins- sowie allgemeiner Hochschulsport auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten sind ebenfalls möglich.
Bäder und Saunen in Baden-Baden dürfen den Betrieb aufnehmen
Wellnessbereiche, Saunen, Bäder in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste dürfen innen und außen öffnen. Pro 20 Quadratmeter ist eine Person erlaubt. In Wellnessbereichen sowie Saunen innen und außen sind Gruppen bis zehn Personen zulässig. Eine Person pro 20 Quadratmeter gilt auch für Schwimmbäder innen und außen. Demnach darf die Caracalla Therme wieder öffnen.
Touristische Veranstaltungen wie Museumsführungen sind mit Gruppen bis 20 Personen möglich. Bei Vortrags- und Informations-Veranstaltungen gelten 250 Personen als Obergrenze für außen, bis 100 Personen innen. Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und ähnliche Einrichtungen innen und außen sind für Gruppen bis zu 20 Teilnehmern erlaubt; Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen innen.
Messen, Ausstellungen und Kongresse sind allgemein gestattet mit einer Person pro 20 Quadratmetern. Bei Veranstaltungen wie nicht notwendigen Gremiensitzungen oder Betriebsversammlungen von Unternehmen und Vereinen sind im Freien maximal 250 Personen, innen 100 Personen zulässig.
Die Gastronomie darf künftig von 6 bis 22 Uhr bewirten (ansonsten gelten die Regelungen der Öffnungsstufe 1 fort). Shisha- und Raucherbars dürfen ebenfalls von 6 bis 22 Uhr Gäste empfangen. Rauchen ist nur im Freien gestattet. Für Vergnügungsstätten wie Spielhallen oder Wettvermittlung gilt ebenfalls eine Öffnungszeit von 6 bis 22 Uhr mit einem Gast pro 2,5 Quadratmeter, 1,5 Metern Abstand und den üblichen AHA-Regeln.