Knapp zwei Jahre nach der schlimmen Tat ist das Urteil nun rechtskräftig: Der Mann aus Baden-Baden, der von vielen als kinderlieb wahrgenommen worden ist, hat eine sechsjährige Spielfreundin seines Sohnes umgebracht. Eine Revision hat der Bundesgerichtshof jetzt weitgehend verworfen.
Außerdem, so schreibt es die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung, wurde einem sogenannten Adhäsionsantrag seitens der Eltern des getöteten Kindes nicht stattgegeben. Mit einem Adhäsionsantrag können Hinterbliebene laut Michael Klose, erster Staatsanwalt in Baden-Baden, Hinterbliebenengeld verlangen.
Baden-Badener setzte nach Mord eigenes Haus in Brand
In dem sich über Tage hinziehenden Indizienprozess ging es 2022 vor allem um eine Frage: Hat der damals 34-Jährige wirklich das Mädchen, das nur Stunden vorher mit seinem eigenen Sohn gespielt hat, brutal getötet – und sich anschließend sexuell an ihrer Leiche vergangen? Hat er danach das Haus in Brand gesetzt, obwohl sich dort vier Menschen, darunter auch sein eigener Sohn, aufhielten?
Richter Stefan Schmid sprach den Mann, der während des Verfahrens still auf der Anklagebank saß, im Landgericht schuldig. Das Urteil: eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes, Störung der Totenruhe und versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Sachbeschädigung. Schmid stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Das Mädchen war ahnungslos.Stefan Schmid
Vorsitzender Richter im Mordprozess
„Das Mädchen war ahnungslos“, betonte der Richter, nachdem er das Urteil verkündet hatte. Das Problem bei der Sache sei, dass niemand aufklären könne, was der Angeklagte gedacht hat.
Während des öffentlichen Prozesses in Baden-Baden bekamen die Verfahrensteilnehmer sowie das Publikum mehrfach Bilder des Tatorts gezeigt. Der Fall erlangte 2022 große mediale Aufmerksamkeit. In etlichen Zeitungsartikeln und auch Nachrichtensendern wurde beschrieben, was dem Mädchen zugestoßen war.
Laut dem Gericht soll sich in besagter Dezembernacht 2021 folgender Tathergang ergeben haben: Die sechsjährige Spielfreundin seines Sohnes ist über Nacht zu Gast gewesen und wurde zwischen 0 und 3 Uhr getötet. Schmid beschrieb in seiner Urteilsverkündung, wie der damals 34-Jährige „das Vertrauen des Mädchens ausnutzte“.
Der genaue Tathergang, den die Staatsanwaltschaft zu Prozessbeginn vorgetragen hatte, erschüttert bis heute noch viele: Das Mädchen starb aufgrund der starken Wunden und eingeatmeten Blutes innerhalb weniger Minuten. Anschließend, so führt es die Staatsanwaltschaft aus, verging sich der 34-Jährige sexuell an der Leiche.
Am toten Körper des Mädchens wurden bei der Obduktion grausame Verstümmelungen gefunden, deren Details wir unseren Lesern nicht zumuten können. Der heute Verurteilte schüttelte damals zu diesen Vorwürfen nur den Kopf.
„Der Angeklagte hat fleißig Pornoseiten besucht und dann den Beschluss gefasst, das Mädchen in sexueller Erregung zu töten“, ist sich das Gericht laut Schmid sicher. Durch eine selbst gebaute Vorrichtung am Bett - Feuerwehrmänner und Polizisten berichteten im Zeugenstand von einer Gasflasche und Teelichtern –, wollte er „die Tatspuren beseitigen“.
Ich habe noch nie so viel Blut gesehen.Beamter des Polizeireviers Baden-Baden
im Zeugenstand
Zu dem Indizienprozess waren zahlreiche Zeugen eingeladen worden, die vor Gericht zur Aufklärung des Falls beitragen sollten. „Ich habe noch nie so viel Blut gesehen“, erzählte ein Polizeibeamter des Polizeireviers Baden-Baden mit stockender Stimme. Seit über 40 Jahren sei er im Dienst.
Ihr Bruder sei schon immer auf Kinder fixiert gewesen, sagte die Schwester des damals 34-Jährigen vor Gericht aus. Die Bindung zu seinem Sohn „war fast schon krankhaft“. Die gemeinsame Kindheit sei oft schwierig, ihr Bruder selbst außerdem aggressiv und auffällig gewesen.
„Es bleibt ein Mysterium einer schrecklichen Tat“, lautete die Einschätzung des Facharztes für Psychiatrie. Im Zeugenstand saß der Gutachter, weil das Gericht die Hoffnung hatte, durch ihn etwas über den Baden-Badener und seine Tat herauszufinden. Was bewegt jemanden dazu, eine Sechsjährige zu töten? „Wenn der Angeklagte der Täter sein sollte, ist er der Einzige, der uns diese Frage beantworten könnte“, stellte der Facharzt fest.
Sechsjährige übernachtete nicht zum ersten Mal bei Baden-Badener
Für Emotionen sorgte vor allem die Aussage der Mutter. Vor Gericht erinnerte sie sich an den Tag, an dem sie ihre Tochter das letzte Mal gesehen hatte. Auf einem Spielplatz sei sie von dem Baden-Badener und dessen Sohn angesprochen worden, „wir kannten uns“.
Die Kinder fragten, ob die Sechsjährige bei ihrem Spielfreund übernachten darf. Die Mutter stimmte zu – es sei schließlich nicht das erste Mal gewesen. Unter Tränen sagt sie zu Richter Schmid: „Und dann habe ich ihr den letzten Kuss gegeben.“