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Urteil im Missbrauchsprozess am 30. März

Monströse Tatvorwürfe gegen Murgtäler: Staatsanwalt plädiert auf zwölf Jahre Haft

In Baden-Baden steht ein Mann aus dem Murgtal vor Gericht, der seine Stieftochter sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte soll ein Klima der Angst geschaffen haben.

Landgericht Baden-Baden
Landgericht Baden-Baden Foto: Christiane Krause-Dimmock

Für zwölf Jahre will der Staatsanwalt einen angeklagten Murgtäler hinter Gitter schicken. Am Ende der Beweisaufnahme im Landgericht Baden-Baden sah er als erwiesen an, dass sich der 40-Jährige über mehrere Jahre hinweg an seiner Stieftochter sexuell vergangen hat.

Jahrelang war sie ihm im häuslichen Umfeld ausgeliefert, in einem Terrain, in dem sich ein jeder sicher fühlen sollte, insbesondere ein Kind.
Anklagevertreter

„Jahrelang war sie ihm im häuslichen Umfeld ausgeliefert, in einem Terrain, in dem sich ein jeder sicher fühlen sollte, insbesondere ein Kind“, betonte der Anklagevertreter im Beisein der Geschädigten, die erstmals im Gerichtssaal dem Geschehen beiwohnte, begleitet von ihrer Rechtsanwältin.

Angeklagter regt sich, als seine Stieftochter den Saal betritt

Hatte der Angeklagte sich bis dahin in Schweigen gehüllt und stoisch an die Wand hinter seinem Verteidiger gestarrt, zeichnete sich erstmals eine gewisse Regung ab, als das Mädchen den Saal betrat. Für einen kleinen Moment folgten ihr seine Blicke, ehe er sich wieder abwandte.

Der Pflichtverteidiger des Beschuldigten erklärte, dass man dabei sei, trotz hoher Ungenauigkeit bezüglich der erhobenen Vorwürfe ein Urteil zu fällen. Er betonte, dass es Indizien gebe, die die Glaubwürdigkeit des Opfer erheblich erschüttern würden.

Auch das eigens hierfür erstellte Gutachten bezeichnete er als ungeeignet, da dem Sachverständigen wohl nicht alle Kenntnisse zugänglich gewesen seien. Für den Angeklagten könne es folglich nur einen Freispruch geben.

Er würde seinem Mandanten „unverzüglich die Tür in die Freiheit öffnen“. Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung könnten inhaltlich kaum weiter auseinanderliegen.

Taten, die so schwer wiegen, dass man ganz genau hinschauen muss

Klare Worte fand der Staatsanwalt. Er sprach von einer ganzen Reihe monströser Tatvorwürfe, von Taten, die so schwer wiegen, dass man ganz genau hinsehen müsse. So sei zwar bei den jeweiligen Geschehnissen niemand anderes dabei gewesen. Aber es gebe eine gewisse Historie hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe.

Es handle sich nicht um eine spontane Belastung des Stiefvaters, sondern um verschiedene Gelegenheiten, bei denen das Mädchen schon in früherer Zeit auf die Taten aufmerksam gemacht hatte - wenngleich ihr damals nicht gleich Glauben geschenkt wurde.

Zudem soll er dem Kind damals zu verstehen gegeben haben, er werde dafür sorgen, dass sie ihren leiblichen Vater nicht wiedersehen werde, sollte sie die Vorwürfe nicht zurücknehmen.

Urteil wird am 30. März erwartet

Dass der Angeklagte zur Verdeckung seiner Taten ein solches Klima der Angst geschaffen habe, damit er über Jahre hinweg fast ungestört handeln konnte, wenn die Mutter des Mädchens außer Haus war, wertete der Staatsanwalt als deutlich schulderhöhendes Merkmal.

Das müsse er sich auch anlasten lassen, weil er das Mädchen jeweils in den eigenen vier Wänden, in einem besonders schützenswerten Raum missbraucht habe. Ein Umstand, den auch die Nebenklagevertreterin besonders unterstrich.

Die Entscheidung des Gerichts wird am 30. März um 15 Uhr im Landgericht Baden-Baden, Saal 118 erwartet.

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