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Besondere Schwere?

Mordprozess Baden-Baden: Staatsanwaltschaft fordert lebenslängliche Haftstrafe

Ein 34-Jähriger soll im Dezember 2021 die sechs Jahre alte Spielfreundin seines Sohnes getötet haben. Das Urteil ist noch nicht gefallen, doch die Staatsanwaltschaft hat eine klare Vorstellung.

Der Angeklagte im Prozess wegen Mordes an einer Sechsjährigen wird in einen Verhandlungssaal im Landgericht Baden-Baden geführt.
Der Angeklagte im Prozess wegen Mordes an einer Sechsjährigen wird in einen Verhandlungssaal im Landgericht Baden-Baden geführt. Foto: Uli Deck/dpa

Etwa eine Stunde wird die Öffentlichkeit am Donnerstagnachmittag in der Verhandlung gegen einen 34-Jährigen am Landgericht Baden-Baden ausgeschlossen. Doch am Ende ist klar: Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe.

Im persönlichen Gespräch mit dieser Redaktion möchte Michael Leber sein Plädoyer nicht vollständig wiederholen. Aber er führt dennoch aus: „Ich habe eine Verurteilung wegen Mordes, Störung der Totenruhe, vierfachen Mordversuchs und anderen Delikten beantragt.“

Staatsanwalt fordert Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“

Auch die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“ habe er gefordert. Bedeutet: Würde der Angeklagte aus Baden-Baden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, könne er nicht vorzeitig aus der Haft entlassen werden - diese wird in solchen Fällen nämlich erst zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht gezogen.

Normalerweise darf die Öffentlichkeit bei den Plädoyers dabei sein. Dass das im Mordprozess gegen den 34-Jährigen nicht der Fall war, liegt an der Beweisaufnahme: Während dieser wurde die ehemalige Lebensgefährtin des Baden-Badeners als Zeugin geladen.

Weil sie während ihrer Aussage unter anderem auch Dinge erzählen musste, die ihr Persönlichkeitsrecht in Gefahr bringen könnte, musste die Öffentlichkeit bereits damals den Sitzungssaal verlassen - und darf somit auch nicht beim Plädoyer dabei sein. Auch, wenn es dabei lediglich um das geforderte Strafmaß geht und nicht weiter auf eine entsprechende Zeugenaussage eingegangen wird.

Deshalb, so auch Staatsanwalt Michael Leber auf Nachfrage dieser Zeitung, ist davon auszugehen, dass die Öffentlichkeit am Freitag, 29. November, nicht anwesend sein darf. Ob dabei nur die Verteidiger der Nebenkläger sowie der Pflichtverteidiger des Angeklagten zu Wort kommt oder am Ende doch schon das Urteil fällt, konnte heute noch nicht beantwortet werden.

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