Mit dem Thema „Wann darf die Mülltonne auf die Straße?“ befasst sich Manfred Vogel vom Gemeindevollzugsdienst schon länger. Mit schwankenden Erfolgsraten, wie er festgestellt hat.
Doch seit Dezember gibt es nun eine Satzung, die ganz klar definiert, dass erst ab 16 Uhr am Vortag der Entleerung die Müllbehälter an der Straße bereitgestellt werden dürfen, erläutert Mustafa Dayanc von der Abteilung Verkehrsregelung und -überwachung.
Ab sofort wird Vogel also, ausgestattet mit diesem Handwerkszeug, insbesondere in der City, der zuweilen beobachteten Willkür Einhalt gebieten. Mancher Betrieb oder Anwohner, so weiß er zu berichten, schiebe etwa die Papiertonne bereits am Freitagnachmittag auf die Straße, obwohl der Leerungstermin erst am Dienstag sei.
Insbesondere im Sommer ist das sehr unangenehm.Mustafa Dayanc, Abteilung Verkehrsregelung
Ein echtes Problem, so sieht auch Mustafa Dayanc die Sache. „Herr Vogel hat uns immer wieder über diese Problematik unterrichtet.“ Eine Sache, die sowohl optisch aber auch geruchstechnisch mächtig zum Himmel stinken kann. „Insbesondere im Sommer ist das mit Blick auf die braune Tonne sehr unangenehm.“
Wer seine Tonne zu früh rausstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen
Nun soll konsequent auf die Einhaltung der Satzung geachtet werden. Und das gilt gleichermaßen in den Außenbezirken. Auch hier darf erst ab 16 Uhr rausgeschoben werden. „ Papier ist obendrein zu bündeln oder in Kartonagen zu verpacken.“ Wer gegen diese Regeln verstößt begeht eine Ordnungswidrigkeit, erklärt Vogel, dass man mit Geldstrafen zu rechnen hat.
Doch fürs erste wird er Verwarnungen aussprechen und darauf hinweisen, dass Verstöße künftig geahndet werden. „Dafür werde ich eingesetzt“, so Vogel, er hofft allerdings auf die Einsicht der Anwohner. Denn diese neue Regelung soll keineswegs dazu dienen, die Bürger abzuzocken, pflichtet ihm auch Mustafa Dayanc bei.
Wie hoch die erhobenen Strafen sein werden, mit denen Unbelehrbare rechnen müssen, lasse sich nicht pauschal festlegen. Das wird eine Ermessensfragen der zuständigen Behörde sein, betont er. „Uns ist es wichtig, dass es sauber aussieht und das sollte im Interesse aller sein.“ Doch fürs erste gilt quasi eine Gnadenfrist.