
Der Ortschaftsrat von Sandweier will Gartenhütten im Baugebiet „Stöcke Süd“ dulden, auch wenn sie ohne Baugenehmigungen aufgestellt wurden. Das haben die Räte am Dienstagabend in ihrer öffentlichen Sitzung mit sieben Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen beschlossen.
Hintergrund war eine Anfrage des städtischen Fachgebietes Bauordnung, das im Zuge der Bauüberwachung zunächst nur eine nicht genehmigte Hütte entdeckt hatte. Bei weiteren Kontrollen identifizierten die Mitarbeiter des Fachgebietes dann allerdings mehr als 20 Gartenhütten, für die keine Baugenehmigungen erteilt worden waren.
Beseitigung der Hütten in Sandweier wäre sehr aufwendig
Angesichts dieser hohen Zahl erachtete das Fachgebiet ein Einschreiten für unverhältnismäßig, da ein Vorgehen gegen die Verstöße gegen den Bebauungsplan mit erheblichem Aufwand verbunden wäre.
Vor einer Entscheidung in der Sache bat man jedoch um eine Stellungnahme der Ortschaftsräte. „Bei einem Verbot brauchen wir eine gute Begründung“ erklärt Karl-Heinz Raster (Freie Wähler) und stellte fest, dass in anderen Baugebieten Gartenhütten erlaubt sind. „Wir sollten die Genehmigungen erteilen“, sagte Raster.
Christiane Scharer (CDU) sah das ähnlich und kritisierte: „Das wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber dem ganzen Ort. Überall in Sandweier gibt es Hütten oder Schöpfe“.
Ortschaftsräte verweisen in Sandweier auf Baupläne
Dem widersprach jedoch Ortsvorsteher Wolfram Birk: „Wenn man überall alles gleich machen will, braucht man keine unterschiedlichen Baupläne“. Diese existierten, weil jedes Baugebiet seinen eigenen Charakter haben soll, führte Birk aus.
Karin Fierhauser-Merkel (SPD) trat ebenfalls dem Vorwurf der Ungleichbehandlung entgegen: „Das kann man nicht sagen, denn die Bauherren kannten die Regeln ja“ sagte sie und ergänzte: „Aber ich will einer Duldung auch nicht entgegenstehen, sonst werden die Utensilien in den Hütten noch in den Garagen verstaut und die Autos kommen auf die Straße“.
Raphael Schulz (CDU) monierte, dass die Hütten in dem Baugebiet teilweise ja schon seit 30 Jahren dort stehen und wollte wissen: „Warum kommt die Bauordnung erst jetzt damit?“. Darauf Ortsvorsteher Birk: „Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter“. Und Bettina Diebold (CDU) wies darauf hin, dass offenbar auch einige Gartenzäune höher sind als erlaubt.
Mit der Duldung der Gartenhütten setzt die Baurechtsbehörde seinen bisherigen, gemäßigten Kurs fort, auch bei zuvor ungenehmigten Swimmingpools hatte sie Genehmigungen nachträglich erteilt.