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Schwere Vorwürfe

Prozess in Baden-Baden gegen Drogenkuriere: Anwalt will Ermittler anklagen

Drei mutmaßliche Drogenhändler aus Baden-Baden und Rastatt stehen aktuell in Baden-Baden vor Gericht. Im Verlauf des zehnten Verhandlungstages überraschte der Verteidiger des Hauptangeklagten mit schweren Vorwürfen gegen die Ermittler.

Die Statue der Justitia steht mit einer Waage und einem Schwert auf einem Platz.
Im Prozess gegen Drogenkuriere fuhr der Anwalt des Hauptangeklagten schwere Geschütze auf. Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild

Als ein Fass ohne Boden erweist sich immer mehr der Prozess gegen drei mutmaßliche Drogenhändler aus Baden-Baden und Rastatt, der zurzeit vor dem Landgericht in Baden-Baden stattfindet. Die drei Männer sollen als Handlanger für einen Drogenhändler aus Kehl Drogen und Drogengeld als Kuriere transportiert und darüber hinaus auch Marihuana, Kokain und Amphetamine in nicht unerheblichen Mengen selbst verkauft haben.

Am nunmehr zehnten Verhandlungstag sah es zunächst so aus, als habe das Gericht einen Durchbruch erzielt. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger der drei Angeklagten hatten die Möglichkeiten erörtert, in einem Verständigungsgespräch zu einer Lösung zu kommen.

Dabei hatte Staatsanwalt Michael Klose allerdings schon klargemacht, dass es für den Hauptangeklagten in dem Trio kein Strafmaß unter zehn Jahren Haft geben könne. Allerdings räumte er ein, dass der Mann, der seit vielen Jahren unter einem Drogenproblem leide, nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuchs zwei Jahre seiner Haftstrafe in einer Entziehungsanstalt verbringen könne, um von der psychischen Abhängigkeit von Drogen wegzukommen.

Nach Meinung von Staatsanwalt Klose angesichts der immensen Mengen von Drogen, die er verschoben habe, ein gutes Geschäft. Bei erfolgreichem Entzug habe er nur noch zwei Jahre im geschlossenen Vollzug vor sich und könne danach mit seiner jungen Familie ein neues Leben beginnen.

Auch zeigte sich die Staatsanwaltschaft offen für den Vorschlag, ein weiteres Strafverfahren gegen die drei Männer per Nachtragsanklage in das aktuell laufende Verfahren mit einzubeziehen, auch dies hätte die Wirkung einer geringeren Gesamtstrafe.

Verteidiger des Hauptangeklagten fuhrt doch noch schwere Geschütze auf

Soweit also ein positiver Verlauf. Man hätte dann auch mit der Aussicht auf eine deutliche Verkürzung des auf nunmehr 20 Verhandlungstage angesetzten Prozess ins Wochenende gehen können. Da fuhr der Verteidiger des Hauptangeklagten doch noch schwere Geschütze auf.

In einem Antrag stellte er nochmals die seiner Meinung nach rechtswidrige Datenerhebung über den Kryptodienstleister EncroChat durch französische und niederländische Ermittlungsbehörden heraus, und forderte unter anderem die Schließung des Beweisverfahrens gegen seinen Mandanten. Gleichzeitig beantragte er für seinen Mandanten einen Freispruch – und holte dann zum großen Schlag gegen die Strafverfolgungsbehörden aus.

In seinem Antrag forderte er die Strafverfolgung gegen alle Personen, die in die Beweiserhebung über EncroChat involviert waren. Darin schloss er auch alle Personen ein, die mögliche Strafverfahren oder die Einleitung von Strafverfahren gegen Ermittler des Bundeskriminalamtes bislang verhindert hätten und forderte auch hier entsprechende Strafanträge.

Ein Antrag, der Staatsanwalt Klose nicht kalt ließ. Dieser stellte fest, dass er gemäß Antrag selbst auch wegen einer möglichen Strafvereitelung betroffen sei. Das Recht so zu wenden, aus Straftätern Unschuldige zu machen und Strafverfolger zu Verbrechern abzustempeln, war für Klose zu viel des Guten. Er stellte fest, dass er nicht mehr bereit sei, irgendwelche weiteren Gespräche und Verhandlungen zu führen.

Klose kündigte an, eine Abschrift des Antrags an den Direktor des Bundeskriminalamtes zu senden. Nachtragsanklage und Verständigung seien vom Tisch, so der Staatsanwalt, der ankündigte, das Verfahren nun bis zum bitteren Ende weiterlaufen zu lassen. Am Donnerstag, 14. April, geht es vor dem Landgericht Baden-Baden in die nächste Runde.

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