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Prozess von Baden-Baden

Revision im Pfadfinder-Prozess: Der verurteilte Ex-Leiter will nicht ins Gefängnis

Weil er ein paar seiner Pfadfinder-Jungs zur Vergewaltigung eines kleinen Mädchen angestiftet haben soll, ist Dieter K. vom Landgericht Baden-Baden zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Urteil, das der 64-Jährige nicht akzeptieren will.

Ein Angeklagter in einem Prozess um eine Gruppenvergewaltigung hält sich vor Prozessbeginn im Gerichtsaal einen Aktenordner vor sein Gesicht. Rechts sitzt sein Anwalt Andreas Kniep. Vor mehr als 30 Jahren soll sich der Angeklagte als Leiter einer Pfadfindergruppe der Gruppenvergewaltigung schuldig gemacht haben.
Ein Angeklagter in einem Prozess um eine Gruppenvergewaltigung hält sich vor Prozessbeginn im Gerichtsaal einen Aktenordner vor sein Gesicht. Rechts sitzt sein Anwalt Andreas Kniep. Vor mehr als 30 Jahren soll sich der Angeklagte als Leiter einer Pfadfindergruppe der Gruppenvergewaltigung schuldig gemacht haben. Foto: Sönke Möhl dpa

Dieter K. will nicht hinter Gitter. Der wegen Anstiftung zur Vergewaltigung zu drei Jahren Gefängnis verurteile ehemalige Leiter einer Pfadfindergruppe aus Baden-Baden wird gegen das Urteil Revision einlegen. Das bestätigte sein Verteidiger Andreas Kniep gestern auf Nachfrage.

Sein heute 64-jähriger Mandant war noch kurz vor dem Jahreswechsel vom Landgericht Baden-Baden zu der Haftstrafe verurteilt worden.

Viele weitere Missbrauchstaten kamen ans Licht

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Dieter K. vor über 30 Jahren ein paar Jungen aus seiner Pfadfindergruppe dazu angestiftet haben soll, ein kleines Mädchen zu vergewaltigen. Das Opfer, das im Prozess als Nebenklägerin auftrat, soll damals zwischen sieben und elf Jahren alt gewesen sein.

Aber weder der genaue Zeitpunkt der Tat, noch das Alter des Mädchens ließen sich während der langen Beweisaufnahme ermitteln. Dafür berichteten viele der geladenen männlichen und inzwischen erwachsenen Zeugen davon, wie sich Dieter K. an ihnen verging. Die Missbrauchstaten waren oft als Pfadfinderübungen getarnt gewesen. Weil diese Fälle aber schon verjährt sind, konnten sie vor Gericht nicht verurteilt werden.

Eine Vergewaltigung jedoch verjährt erst 30 Jahre nachdem das Opfer das 20. Lebensjahr erreicht hat. Deshalb konnte das junge Mädchen von damals, das heute 44 Jahre alt ist, Dieter K. auch drei Jahrzehnte nach der Tat noch anzeigen.

Gericht glaubte dem Opfer

Das Urteil gegen den ehemaligen Leiter der Pfadfinder war ursprünglich für Mitte Oktober erwartet worden. Aber weil sich während des schon laufenden Prozesses weitere Zeugen meldeten, die selbst auch von einem Missbrauch durch Dieter K. berichten wollten, verlängerte sich die Verhandlung. Außerdem wurde ein Gutachter beauftragt, die Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin zu überprüfen.

Am Ende der langen Beweisaufnahme schenkte das Gericht dem Opfer Glauben. Der Richter sprach in seiner Urteilsbegründung von einem Fall, der „in Abgründe“ blicken ließ.

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