Eines machte der Baden-Badener Landgerichtspräsident Frank Konrad Brede am Montag beim Prozess um mögliche Schadensersatzzahlungen im Zuge des PFC-Skandals mehr als deutlich. Die Aufarbeitung der Thematik werde langwierig und schwierig, doch wenn an ihrem Ende ein Urteil mit einer Schadenersatzzahlung steht, wird es teuer.
Dabei kam der Prozess zunächst nur schleppend ins Rollen, zwei von drei Zeugen mussten coronabedingt absagen. Und so stützte sich die Beweisaufnahme zunächst auf nur einen Zeugen, der gleich von beiden Prozessparteien – den klagenden Stadtwerken Rastatt und dem beklagten Komposthändler Vogel – benannt worden war. Er soll im Auftrag von Vogel über Jahre auf Mittelbadischen Äckern Kompostgemische ausgebracht haben, die mit PFC-haltigen Abfallprodukten aus der Papierherstellung durchsetzt waren.
Allerdings konnte der 38-jährige Gärtner lediglich Aussagen zur äußeren Beschaffenheit des Materials treffen und nicht zu dessen genauen Inhaltsstoffen.
Darüber hinaus seien zwar deutlich mehr Flächen mit PFC belastet als jene, auf denen er für Vogel Kompostgemisch ausgebracht habe, allerdings könne er das natürlich nur für sich reklamieren. Er könne nicht ausschließen, dass andere Fahrer und Subunternehmer für Vogel an den besagten Stellen tätig waren.
PFC oder nicht: Woraus bestand das Kompostgemisch?
Diese Frage erscheint durchaus zentral, da Vogel als Argument für seine Entlastung vorbrachte, dass auf einem größeren Teil der heute belasteten Flächen kein Kompostgemisch von ihm ausgebracht wurde. Er bestreitet auch, überhaupt PFC-haltiges Fasermaterial aus der Papierindustrie verwendet zu haben.
Die Stadtwerke Rastatt, die auf eine Schadenersatzzahlung von 6,5 Millionen Euro klagen, ließen über ihre Anwälte indes vorbringen, dass die Zusammensetzung der PFC-Verunreinigungen im Grundwasser und den Böden Mittelbadens keine andere Quelle als die Papierindustrie zuließen.
Die Fortsetzung des Prozesses ist für den 13. Juni angesetzt. Bis dahin haben beide Parteien Zeit, schriftliche Stellungnahmen zur Beweisaufnahme abzugeben.