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Landgericht fällt Urteil

Security-Mitarbeiter in Baden-Baden angegriffen: 27-Jähriger soll acht Jahre in Haft

Nach einer Messerattacke in einer Baden-Badener Flüchtlingsunterkunft hat das Landgericht ein Urteil gefällt. Es fällt höher aus als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Asylbewerberheim Baden-Baden
In dieser Unterkunft in Baden-Baden ereignete sich der Vorfall. Foto: Tom Weller/dpa

Ein 27 Jahre alter Mann muss acht Jahre ins Gefängnis, weil er einen Security-Mitarbeiter in der Westlichen Industriestraße mit einem Messer angegriffen und weitere Menschen bedroht hat. Das Landgericht Baden-Baden lag in seiner Strafzumessung damit weit höher als die Staatsanwaltschaft. Diese hatte am dritten Verhandlungstag vor einer Woche eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten für den Asylbewerber gefordert.

Die Verteidigung hatte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren plädiert, da sie Merkmale eines versuchten Mordes als nicht bewiesen erachtete. Das Gericht sah es allerdings als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 5. September 2022 heimtückisch gehandelt hat, als er sich dem 42 Jahre alten Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes in der Westlichen Industriestraße gegen 20 Uhr von hinten näherte. Er war noch etwa eineinhalb Meter von dem Mann entfernt, als der Sicherheitsmann ihn im letzten Moment bemerkte. Dabei trug der Angreifer ein 30 Zentimeter langes Messer bereits in der Hand das er zuvor – eingewickelt in ein Tuch – in seinem Hosenbund versteckt hatte.

Richter bewertet Angriff als versuchten Mord

„Der Beschuldigte hat versucht, sein Opfer von hinten zu erstechen“, erklärte der Vorsitzende Richter Stefan Schmid. Der Sicherheitsmann sei in diesem Moment „ahnungs- und wehrlos“ gewesen. Daher sei das Tatmerkmal der Heimtücke erfüllt und der Angriff als „versuchter Mord“ zu bewerten, so der Richter.

Der Geschädigte konnte zurückweichen, während der Angreifer immer wieder Stichbewegungen machte und versuchte sein Opfer am Oberkörper oder Kopf zu treffen. Erst nach etwa 150 Metern waren zwei Frauen auf die Situation aufmerksam geworden und alarmierten zwei Kollegen des Mannes, die den Täter mit Pfefferspray stoppen konnten.

Da er anschließend nichts mehr sah, warf er das Messer in Richtung der beiden Männer, die etwa eineinhalb Meter auseinander standen. Das Messer mit einer 20 Zentimeter langen und fünf Zentimeter breiten Klinge flog zwischen ihnen hindurch und prallte auf eine Lärmschutzwand.

„Der Angeklagte rechnete damit, dass das Messer in den Oberkörper der Menschen eindringt. Dass niemand verletzt wurde war letztlich nur Zufall“, argumentierte Schmid weiter. Strafrechtlich einzuordnen sei der Messerwurf daher als versuchter Totschlag. Da die Sicherheitsmänner mit dem Widerstand des Angreifers rechnen mussten kam Heimtücke als Tatmerkmal nicht in Betracht und damit auch kein weiterer versuchter Mord.

Gericht kann keine strafmildernde Faktoren erkennen

Erschwerend kam für den Beschuldigten aber hinzu, dass er nicht in der Westlichen Industriestraße gewohnt hat, hier aber neun Monate zuvor bereits zwei Menschen mit einem spitzen Gegenstand bedrohte und deshalb vorbestraft war. Für die Vorwürfe des Mannes, er habe hier Rassismus erfahren, habe das Gericht keine Anhaltspunkte finden können, so Schmid weiter. Da der Täter die beiden Frauen einschüchtern wollte, beinhaltet das Urteil zudem den Straftatbestand der Bedrohung. Außerdem Körperverletzung, weil der Beschuldigte bei dem Gerangel mit den Sicherheitsmännern einem eine Halskette abriss und diesen so verletzte.

Strafmildernde Faktoren vermochte das Gericht bei dem Angeklagten nicht zu erkennen, auch die psychiatrische Gutachterin hatte bei ihm keine Anzeichen einer krankhaften Einschränkungen seiner Steuerungsfähigkeit entdecken können und dem Angeklagten psychische Gesundheit diagnostiziert.

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