
Drei Stunden waren Einsatzkräfte der Polizei am Dienstagabend damit beschäftigt, einen Mann zu suchen, der angeblich bewaffnet die Innenstadt von Baden-Baden unsicher machte.
Jetzt scheint festzustehen, dass es diesen Mann nicht gab. Stattdessen laufen nun die Ermittlungen gegen den Anrufer, der der Baden-Badener Polizei am Dienstagabend den Mann gemeldet hatte. Es soll sich dabei um einen Fake-Anrufer handeln, der bereits zuvor schon einige Male die Polizei in Atem gehalten hatte.





Noch in der Nacht zum Mittwoch habe man ermitteln können, dass mutmaßlich aus einem anderen Bundesland von einer Person beim Polizeirevier in Baden-Baden angerufen worden sei, teilte das Polizeipräsidium Offenburg am frühen Mittwochmorgen mit.
Diese Person habe damit gedroht, sich und andere Personen einen Schaden zuzufügen. „Die polizeilichen Ermittlungen wegen des Missbrauchs von Notrufeinrichtungen zur bereits in selber Weise aufgetretenen Person und den Hintergründen der Tat dauern an“, so die Polizei weiter.
SEK-Einsatz in Baden-Baden: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahre droht
Derartige Fake-Anrufe sind strafbar. Basis ist Paragraf 145 des Strafgesetzbuches. Dort heißt es, dass Personen, die Notrufe missbrauchen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe belangt werden können.
Bereits am Dienstagabend hatte ein Polizeisprecher den Verdacht geäußert, dass es sich bei dem Alarm-Anruf, der zu dem Großeinsatz in der Baden-Badener Innenstadt geführt hat, um einen Fake handeln könnte. Derartige gefälschte Alarmierungen gebe es nicht selten und kämen im gesamten Bundesgebiet vor, hieß es.
Im Zentrum von Baden-Baden lief am Dienstagabend von 20 bis etwa 23 Uhr eine große Polizei-Aktion ab. Im Einsatz waren auch Mitglieder eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei. Gerüchteweise ging es dabei um einen bewaffneten Mann, der angeblich in der Umgebung von Leopoldsplatz und Fieserbrücke gesehen wurde. In den sozialen Medien machte zudem das Gerücht die Runde, dass er ein Baby bei sich habe und damit gedroht habe, das Kind zu erschießen.