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Entscheidung Anfang Februar

Staatsanwaltschaft will PFC-Verfahren einstellen

Die endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen, aber in Sachen PFC-Ermittlungsverfahren wegen Gewässerverunreinigung gegen den Vimbucher Kompostunternehmer Franz Vogel deuten die Zeichen auf eine Einstellung hin. Das geht aus einem Schreiben der Staatsanwaltschaft Baden-Baden an verschiedenene Behörden vor, in dem die Einstellung angekündigt wird. Die Gründe: Verjährung und mangelnde Beweise.

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Das Ermittlungsverfahren gegen einen Vimbucher Kompostunternehmer wegen der PFC-Belastungen in Mittelbaden will die Staatsanwaltschaft Baden-Baden jetzt einstellen – wegen Verjährung und mangels Beweisen. Foto: Bernd Kappler

Noch ist die letztgültige Entscheidung nicht getroffen, aber in Sachen PFC-Ermittlungsverfahren wegen Gewässerverunreinigung gegen den Vimbucher Kompostunternehmer Franz Vogel deuten die Zeichen auf eine Einstellung hin. Der Redaktion dieser Zeitung liegt ein fünfseitiges Schreiben der Staatsanwaltschaft Baden-Baden vor, in dem die Einstellung angekündigt wird. Das Schreiben ist an verschiedene Behörden verschickt worden. Diese können sich innerhalb einer gesetzten Frist zu dem Vorhaben der Staatsanwaltschaft äußern.

Behörden werden noch gehört

Michael Klose, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, machte zum Inhalt des Schreibens mit dem Hinweis auf das noch schwebende Verfahren keine Angaben. Grundsätzlich gelte: „Die betroffenen Behörden sind anzuhören, damit sie ihre Argumente vorbringen können. Diese haben wir dann zu berücksichtigen“. Theoretisch sei es denkbar, dass dabei neue, der Staatsanwaltschaft bis dato unbekannte Sachverhalte auf den Tisch kämen, die zu einer anderen als der vorgesehenen Entscheidung führten. Ende Januar laufe die letzte Frist ab, sodass Anfang Februar eine Entscheidung verkündet werden könne, so Klose.

In dem Schreiben der Staatsanwaltschaft heißt es, es könne „nicht der Nachweis erbracht werden, dass ... die festgestellte Gewässerverunreinigung in strafrechtlich vorwerfbarer Weise verursacht worden wäre“. Die Einleitung weiterer strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen mögliche Verantwortliche in Verwaltungsbehörden oder Ermittlungen bei den die Abfälle liefernden Papierfabriken seien ebenfalls nicht angezeigt.

Tatbestand verjährt

Die Staatsanwaltschaft stützt sich im Wesentlichen auf zwei Feststellungen. So scheide eine Strafbarkeit wegen Bodenverunreinigung wegen Verjährung aus. Belegt sei, dass das Kompostunternehmen bereits seit Mitte 1999 dem Kompost Abfallstoffe aus der Papierproduktion beigemischt habe. Das gehe aus einer Anzeige des Unternehmens an die Stadt Baden-Baden hervor, wonach es unbelastete Abfallstoffe einer Papierfirma in einer Größenordnung von maximal 2 500 Tonnen verarbeiten wolle. Diese Praxis sei jedoch eingestellt worden, als 2008 das Regierungspräsidium Stuttgart ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Düngemittelverordnung gegen das Vimbucher Unternehmen geführt habe. Bei Kontrollen war festgestellt worden, dass dem zur landwirtschaftlichen Verwertung bestimmten Kompost Abfälle aus der Papierindustrie beigemischt wurden, die zum Teil aus dem Papierrecyclingprozess stammten.

Der Tatbestand der Bodenverunreinigung ist vollendet, sobald die nachteilige Bodenveränderung eingetreten ist. Weiter ist mit Eintritt der Bodenverunreinigung in der Regel auch Beendigung gegeben. Der Verjährungsbeginn wird ... auch nicht aufgeschoben, wenn sich die Verunreinigung im Boden weiter ausbreitet, da es sich ... nicht um ein Dauerdelikt handelt.

Der zweite Punkt: Im Zuge der Ermittlungen habe sich nicht klären lassen, ob beziehungsweise welche von der Firma angenommenen Abfallstoffe überhaupt PFC-Belastungen aufwiesen und ob der von der Firma abgegebene Kompost beziehungsweise die Kompost-/Papierschlammgemische PFC-Belastungen aufwiesen – entsprechende Analysen seien „schlichtweg nicht vorhanden“. Nach den Feststellungen eines Sachverständigen könnte Vogel überhaupt erst ab dem 21. Mai 2007 ein Schuldvorwurf im strafrechtlichen Sinne gemacht werden. Ab diesem Zeitpunkt habe aufgrund eines Erlasses des Umweltministeriums Baden-Württemberg bei Fachbehörden und zertifizierten Unternehmen eine entsprechende Sensibilisierung im Umgang mit PFC-haltigen Abfällen auch in Biodünger oder Komposten (sofern mit entsprechenden industriellen Reststoffen vermengt) vorhanden sein müssen.

2008 noch kein flächendeckendes Wissen

Anhaltspunkte dafür, dass die PFC-Problematik bei der Firma bereits vor diesem Zeitpunkt bekannt gewesen wäre, fand die Staatsanwaltschaft nicht, es müsse vielmehr davon ausgegangen werden, dass die Firma erst im Zuge der Ermittlungen mit dem Thema PFC konfrontiert worden sei. Es habe auch kein Nachweis geführt werden können, dass das Unternehmen noch nach dem 21. Mai 2007 landwirtschaftliche Flächen mit entsprechendem Kompost beaufschlagt hätte, der PFC enthielt, die nach Durchdringung der Bodenschichten zu einer Verunreinigung des Grundwassers geführt hätten. Noch 2008 hätten die zuständigen Fachbehörden kein flächendeckendes Wissen zur PFC-Problematik besessen. So habe es im Verfahren des RP Stuttgart 2008 zwar Untersuchungen von Kompostproben gegeben, jedoch nicht auf PFC.

Im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden sind 400 Hektar Fläche mit PFC belastet, mit Folgen unter anderem für Trinkwasser und Landwirtschaft. Das Unternehmen hatte wohl von 1999 bis 2008 Kompost in Verkehr gebracht, der mit Abfallstoffen aus der Papierindustrie vermischt war. In Verdacht geraten war es 2014, als in Hügelsheim Belastungen festgestellt wurden, auf denen 2007 solcher Kompost ausgebracht worden war.

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