
Wer in Baden-Baden als Gast in der Innenstadt übernachtet, muss 3,80 Euro Kurtaxe berappen. Auch Betriebe oder Personen, die vom Fremdenverkehr wirtschaftlich profitieren, sind zu einer Abgabe verpflichtet. Ihre Kurtaxe heißt jedoch nicht so, sie wird als Fremdenverkehrsbeitrag bezeichnet.
Die Liste der Unternehmen und Selbstständigen, die diese Kommunalabgabe zahlen müssen, ist lang. Sie wird noch länger: Künftig werden wohl auch Influencer zur Kasse gebeten, kündigte Stadtkämmerer Thomas Eibl an.
Deckung von Kosten
In den anstehenden Änderungen der aktuellen „Satzung zur Erhebung eines Beitrags zur Förderung des Fremdenverkehrs“, die am Montag Thema in der Sitzung des Gemeinderats sein werden, sind die Personen, die in sozialen Netzwerken Werbung oder Marketing für Produkte machen, noch nicht aufgelistet.
„Wir werden die Satzung immer wieder der aktuellen Entwicklung anpassen müssen“, ließ Eibl bei der Vorberatung im Hauptausschuss anklingen. Influencer in Baden-Baden könnten künftig auch ihren Anteil zur Deckung von Kosten beitragen müssen, die der Stadt im Zusammenhang mit dem Tourismus entstehen.
Einen Fremdenverkehrsbeitrag sollen nun unter anderem auch Versicherungsmakler und -vertreter, Hausverwalter, Betreiber von Hausmeisterdiensten und Wettannahmestellen sowie etwa Notare, Tierärzte, Journalisten und Dolmetscher abführen. Als Influencer werden Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer Präsenz und ihres Ansehens in sozialen Netzwerken als Träger für Werbung und Vermarktung in Frage kommen.
FDP-Rat Rolf Pilarski kritisierte die Erhebung der Abgabe. Der Vorteil, der den Firmen oder der jeweiligen Person durch den Tourismus vor Ort entstehe, könne nicht wirklich objektiv überprüft werden: „Es ist der Amtsschimmel, der da wiehert!“