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Kontrollen in Baden-Baden

Stadt Baden-Baden nimmt Raser und Poser ins Visier

Die Probleme mit Rasern und Posern in Baden-Baden nehmen zu. Von einer Szene wie etwa in Mannheim will die Verwaltung aber noch nicht sprechen - dennoch ergreift sie entsprechende Maßnahmen.

Ein Anhänger steht am Straßenrand in Baden-Baden. Er ist mit einer Geschwindigkeitsmessanlage ausgestattet. Ein schwarzes Auto passiert die Stelle.
Funktioniert ohne Personal: Der Anhänger mit dem integrierten Blitzer der Stadtverwaltung Baden-Baden überwacht die Einhaltung von Tempo 30 in der Luisenstraße. Foto: Bernd Kamleitner

Für SPD-Gemeinderat Werner Henn gibt es nur eine Handlungsoption: „Wir müssen den Bußgeldkatalog bis zum äußersten Rahmen ausreizen.” Was ihn zu dieser Forderung veranlasst, sind mit viel Lärm inszenierte Auftritte von Posern mit ihren getunten Autos etwa auf dem Leo im Zentrum Baden-Badens.

Der für Ordnung und Sicherheit in der Stadt zuständige Bürgermeister Roland Kaiser (Grüne) will von einer Szene, wie sie in Mannheim oder Stuttgart bekannt ist, aber noch nicht sprechen. Doch die Verwaltung reagiert - zum Beispiel mit Kontrollen.

Zuletzt habe auch die Stadt Hinweise auf Poser im Bereich Europäischer Hof in der Innenstadt bekommen. In Abstimmung mit der Polizei sei reagiert worden - mit Erfolg, berichtet Kaiser. „Wir werden das weiter beobachten”, gibt der Dezernent die Zielrichtung aus.

Mit Tempo 80 durch die 30er-Zone

In den vergangenen Tagen wurden zudem weitere Sünder amtlich bekannt, vor allem Raser: Der Enforcement Trailer der Stadt parkt am Rand der Luisenstraße. Der sieht unauffällig aus, aber er hat moderne Technik an Bord: Mit ihm wird die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge gemessen. Wer zu schnell ist, wird geblitzt und es drohen Konsequenzen. Vom Bußgeld bis hin zum Fahrverbot.

30 bis 40 Verstöße pro Tag werden festgehalten. In der vergangenen Woche wurden rund 300 Verstöße registriert, erläutert Maximilian Lipp, Chef des Fachgebiets Sicherheit und Ordnung der Stadtverwaltung.

Ein Verkehrsteilnehmer raste mit 79 Kilometern pro Stunde in die Radarfalle. Erlaubt ist in diesem Bereich Tempo 30. Dem Fahrer drohen ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei sowie ein Monat Fahrverbot. „Wir erwischen täglich jemanden, der in diesem Abschnitt mit gut über 50 Stundenkilometer unterwegs ist”, sagt Lipp. Die Verwaltung werde prüfen, an welchen Stellen weitere Kontrollen angesagt sind.

Im nächsten Jahr soll ein zweiter Anhänger mit Blitzer angeschafft werden. Dann soll es auch möglich sein, Motorradfahrer bei Verstößen zu erfassen. Das funktioniert mit der Technik des aktuellen Wagens nicht.

Motorradrennen sind ein weiteres Problem. Um Beteiligte zu erwischen, sei die Stadt auf die Verkehrspolizei angewiesen, erläutert Kaiser. Solle es aber nicht gelingen, das Lärmproblem und die erhöhten Geschwindigkeiten in den Griff zu kriegen, drohe letztendlich die Schließung von beliebten Strecken für die Zweiradfahrer. Darüber müsse aber der Deutsche Bundestag noch abschließend entscheiden.

Änderung im Bußgeldkatalog: Was passiert mit falschen Bußgeldbescheiden?

Arbeit bereitet dem Ordnungsamt der Stadt der vom Bund verschärfte Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Wegen eines Formfehlers soll die Rechtsänderung nichtig sein. Für Verkehrsverstöße, die nach dem 27. April 2020 festgestellt wurden, hat das baden-württembergische Verkehrsministerium das Vorgehen festgelegt.

Bei bestandskräftigen Bußgeldbescheiden ohne Fahrverbot und bei Verwarnungen, die bereits bezahlt wurden, scheide demnach eine Rücknahme oder eine Rückzahlung aus. Bei Bußgeldbescheiden, bei denen zusätzlich ein Fahrverbot verhängt aber noch nicht vollstreckt wurde, könne dagegen der Fall im Wege einer Gnadenentscheidung überprüft werden.

Über Fälle aus Baden-Baden entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe. Der Antrag für das Gnadengesuch muss bei der Bußgeldbehörde schriftlich eingereicht werden, betont Lipp. Betroffene können sich bei Fragen telefonisch an den jeweiligen Sachbearbeiter wenden oder eine Mail (bussgeldbehoerde@baden-baden.de)schreiben.

Laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem 27. April werden nach der alten Bußgeldkatalog-Verordnung geahndet. Die Betroffenen erhalten dann eine korrigierte schriftliche Verwarnung oder eine Anhörung.

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