Beim Toben in der Mittagspause passiert es schnell – die Brille eines Klassenkameraden landet wegen eines zu heftigen Stoßes auf dem Boden und zerbricht. Wenn die Eltern des Unfallverursachers dann keine Haftpflicht haben, wird es teuer, außer sie nehmen die städtische Schülerversicherung in Anspruch.
Von dieser wird nach Aussage verschiedener Baden-Badener Schulen jedoch nicht häufig Gebrauch gemacht. An der Theodor-Heuss-Schule habe es in den vergangenen Jahren jeweils zwei bis drei Fälle gegeben, heißt es von der Schule.
Und am Richard-Wagner-Gymnasium seien die Schäden, die über die Schülerversicherung laufen, deutlich weniger geworden, seit die Stadt die Versicherung zahlt.
Vertrieb durch Lehrer wurde verboten
Seit dem Schuljahr 2019/20 hat die Stadt Baden-Baden die Schülerversicherung bei der Unfallkasse Baden-Württemberg für alle Schulen in ihrer Trägerschaft abgeschlossen. Zuvor war die Absicherung als „Ein-Euro-Versicherung“ bekannt.
Am Anfang des Jahres haben Lehrer ihren Schülern Zettel mitgegeben, mit denen die Eltern die Versicherung abschließen konnten. Diese Art des Vertriebs durch die Lehrer ist jedoch seit Anfang des Jahres 2019 nicht mehr erlaubt. „Die Versicherung durch die Stadt deckt die gleichen Bereiche ab“, erklärt Sonja Leissler vom Fachgebiet Recht der Stadt.
Das kann die Schülerversicherung:
Die Schülerversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Bereiche betrifft, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt werden. Diese greife immer, wenn ein Unfall in Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehe, beispielsweise im Unterricht, auf dem Pausenhof, auf Klassenfahrten oder dem Weg zur Schule, zählt Leissler auf.
„Die nun abgeschlossene Schülerversicherung, die auch den Bereich der Schullandheime und Praktika abdeckt, ist hingegen nur in drei Bausteine aufgegliedert, die Haftpflichtversicherung, die Unfallversicherung und die Sachschadenversicherung“, erklärt die Expertin weiter. Und nennt konkrete Beispiele: Die Schülerversicherung decke im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung ab, wenn sich ein Schüler im Sportunterricht verletzt und ein Dauerschaden mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 20 Prozent erleidet.
Bei der Haftpflicht würden Schadenfälle wie die geschilderte Situation mit der Brille übernommen und die Sachschadenversicherung greife unter anderem, wenn ein Schüler auf dem Weg zur Schule stürzt und seine Jacke irreparabel beschädigt.
Leicht zu vergessen
Wenn die Versicherung in Anspruch genommen werde, sei dies meist für Haftpflichtschäden, beispielsweise am Schuleigentum der Fall, heißt es von der Theodor-Heuss-Schule. Der Vorteil sei außerdem, dass grundsätzlich alle Kinder versichert seien und nicht nur die, die freiwillig den Vertrag abschlössen. Dies könne jedoch auch ein Grund sein, warum Schäden selten über diesen Schutz abgewickelt würden, vermutet die zuständige Stelle am Richard-Wagner-Gymnasium.
„Früher kamen die Schüler mit dem Durchschlag der Versicherung vorbei und haben gefragt, ob ihnen das weiterhilft“, berichtet ein Mitarbeiterin des Gymnasiums. Heute werde der Versicherungsschutz nicht regelmäßig beworben.