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Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Strengere Corona-Regeln auch für Baden-Baden

In vielen Kreisen in der Region wurden am Freitag strengere Corona-Verordnungen verkündet - auch für Baden-Baden gibt es strengere Regeln: Ab Sonntagmorgen, 6 Uhr, müssen Fußgänger in der Fußgängerzone eine Schutzmaske tragen. Außerdem gibt es eine Sperrstunde für die Gastronomie.

Das RKI appelliert weiter an die gesamte Bevölkerung sich für den Infektionsschutz zu engagieren.
In vielen Kreisen in der Region wurden am Freitag strengere Corona-Verordnungen verkündet - auch für Baden-Baden gibt es strengere Regeln (Symbolbild) Foto: Christoph Soeder/dpa

Konkret geht es bei der Maskenpflicht in der Fußgängerzone um die Lange Straße vom Hindenburgplatz aus bis zum Blumebrunnen an der Gernsbacher Straße sowie um die Gernsbacher Straße zwischen Leopoldplatz und Caracalla-Therme. Wichtig: Die Maskenpflicht gilt auch dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter eingehalten werden kann.

Radfahrer oder Menschen, die Sport treiben, sind von der Maskenpflicht ausgenommen, genauso wie Kinder unter sechs Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Schutzmaske tragen können. Solche medizinischen Gründe müssen aber durch ein ärztliches Zeugnis nachweisbar sein.

Zu den neuen, schärferen Regeln zählt auch eine Sperrstunde: Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken in Schank- und Speisewirtschaften sowie öffentlichen Vergnügungsstätten verboten. Wer das Verbot ignoriert, muss 2.000 Euro Strafe bezahlen, heißt es vom Landratsamt.

Die Verfügung soll so lange gelten, bis die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Stadtkreis sieben Tage hintereinander wieder unter dem Wert 50 liegt.

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