Der Wahlausschuss hat bei seiner Prüfung des Ergebnisses am Montag 800 Stimmen noch für gültig erklärt. Darunter waren auch Stimmzettel, auf denen ein Bewerber vier oder mehr Stimmen erhalten hat, obwohl maximal nur drei möglich gewesen wären. „Im Zweifel für den Wähler“, begründete Oberbürgermeisterin Margret Mergen als Vorsitzende des Ausschusses dieses Vorgehen .
Als Folge ist der Vorsprung der Freien Bürger für Baden-Baden (FBB) vor den Freien Wählern von 75 auf 25 Stimmen geschrumpft. Die FBB kamen demnach auf 91 328, die Freien Wählern auf 91 308 Stimmen. Sowohl FBB als auch FW haben einen Anteil von 11,1 Prozent. Einen Unterschied gibt es jedoch bei der Sitzverteilung: Die FBB erhalten fünf, die FW vier Sitze.
OB nimmt nur einsilbig Stellung
Das Kommunalwahlrecht lasse die Möglichkeit zu, eine Wahl anzufechten, teilte OB Margret Mergen am Mittwoch auf BNN-Anfrage mit. Jetzt sei es Aufgabe des Regierungspräsidiums zu entscheiden, betonte sie. Mehr wollte die Rathauschefin zum jetzigen Stand nicht sagen.
Regierungspräsidium soll entscheiden
Uwe Herzel, Sprecher des Regierungspräsidiums, bestätigte, dass der Wahleinspruch der Freien Wähler eingegangen ist. Die Aufsichtsbehörde werde jetzt zunächst prüfen, ob der Einspruch begründet und zulässig ist. Unabhängig vom Vorgehen der Freien Wähler sei es grundsätzliche Aufgabe des Regierungspräsidiums, die Gültigkeit einer Wahl innerhalb eines Monats zu prüfen. Im Falle einer Anfechtung beginne diese Frist mit der Entscheidung über den letzten Einspruch.