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Missbrauchsserie in Hallenbädern

Urteil im Schwimmlehrer-Prozess: Sexualstraftäter aus Baden-Baden muss in Sicherungsverwahrung

Als Schwimmlehrer missbrauchte er Dutzende Mädchen in der Region. Dafür sitzt der Baden-Badener Dimitri T. im Gefängnis und kommt nach seiner Haft in Sicherungsverwahrung.

ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Bronzestatue der römischen Göttin der Gerechtigkeit, Justitia, steht am 23.06.2015 mit einer Waage und einem Richtschwert in der Hand auf dem Gerechtigkeitsbrunnen auf dem Römerberg in Frankfurt am Main (Hessen). Am 08.07.2015 beginnt in Chemnitz der Prozess gegen zwei Angeklagte wegen Mordes. Foto: Arne Dedert/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Das Urteil ist im Baden-Badener Prozess um den Missbrauchstäter und früheren Schwimmlehrer gefallen. Die Opferfamilien warteten seit viereinhalb Jahren auf die neue Entscheidung. Foto: Arne Dedert/dpa

Der Missbrauchstäter und frühere Schwimmlehrer Dimitri T. muss nach seiner Gefängnisstrafe in Sicherungsverwahrung. Dieses Urteil verkündete das Baden-Badener Landgericht am Freitag. Die pädophile Neigung des heute 38-Jährigen und sein Hang zu erheblichen Straftaten begründe die Gefährlichkeit des Täters, erklärte der Vorsitzende Richter Johannes Huber. Die Serie von Kindesmissbrauchsfallen beruhe auf einem „eingeschliffenen Verhaltensmuster mit hohem Grad“.

Dass der Sexualstraftäter aus Baden-Baden noch keine Therapie begonnen hat, um seine Pädophilie unter Kontrolle zu bringen und potenzielle neue Opfer zu schützen, ist ebenfalls ein gewichtiger Grund für die angeordnete Sicherungsverwahrung, erläuterte Huber.

Dass der Sexualstraftäter aus Baden-Baden noch keine Therapie begonnen hat, um seine Pädophilie unter Kontrolle zu bringen und potenzielle neue Opfer zu schützen, ist ebenfalls ein gewichtiger Grund für die angeordnete Sicherungsverwahrung, erläuterte Huber in der Urteilsbegründung.

Richter: Täter hat nichts zur Senkung seiner Gefährlichkeit unternommen

Wegen 133-fachen sexuellen Missbrauchs von Schwimmschülerinnen sowie Nötigung und Herstellung von kinderpornografischen Aufnahmen war Dimitri T. bereits seit 2018 zu zwölf Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Die angeordnete Sicherungsverwahrung allerdings kippte der Bundesgerichtshof (BGH), nachdem der Verurteilte damals Revision einlegte. Deshalb wurde die Neuverhandlung vor einer anderen Kammer des Landgerichts nötig.

Dimitri T. habe „keine relevanten Schritte zum Umgang mit seiner Pädophilie unternommen“, erklärte der Vorsitzende Richter. Aber ohne Behandlung bestehe die sexuelle Neigung und Gefährlichkeit fort – die Zeit allein senke diese Gefahr nicht. Ob der frühere Schwimmlehrer etwas getan habe, um sein Rückfallrisiko zu senken? Diese Fragen verneinte der Richter: „Daran hat sich bis dato nichts geändert.“

„Ans Absurde grenzende“ Äußerungen des Angeklagten spielten keine Rolle

Das Richtergremium kam im Kern zur selben Entscheidung wie ihre Kollegen beim ersten Urteil im Jahr 2018. Damals wurde das Urteil allerdings auch damit begründet, dass der Täter seine Taten teils geleugnet und sogar einen seiner früheren Chefs und Schwimmschulen-Betreiber beschuldigt hatte.

Der BGH wertete das Leugnen jedoch als „zulässiges Verteidigungsverhalten“. Dieser Aspekt spielte laut Huber beim neuesten Urteil keine Rolle – trotz der „nahezu ans Absurde grenzenden Einlassung“ des Angeklagten. 2018 hatte er sogar Taten geleugnet, die er selbst gefilmt hatte und auf denen sein Gesicht zu sehen war.

Der Verlauf ist derzeit völlig offen.
Richter Johannes Huber über Dimitri T.’s Therapie-Absichten

Beim neuesten Prozess hatte Dimitri T. durch seinen Anwalt Klaus Kuld erklären lassen, dass er seine Taten vollumfänglich einräume und nach dem Prozess eine Diagnose und Therapie beginnen wolle. Für das Urteil sei diese Absichtserklärung aber nicht relevant, erläuterte Huber: „Der Verlauf ist derzeit völlig offen.“

Seit seiner Verhaftung im September 2017 sitzt Dimitri T. im Gefängnis. Im September 2029 wäre seine reguläre Strafe verbüßt. Dass sich die Neuverhandlung über die Sicherungsverwahrung im letzten Punkt so lange hinzog, bedeutete für die Opferfamilien – und nach Angaben von Verteidiger Kuld auch für den Täter – eine zermürbende Belastung.

Ursache für die zähe Neuauflage war vor allem die Corona-Pandemie. Eine erste Neuverhandlung scheiterte dann im November 2022, als der Verteidiger kurzfristig einen neuen Zeugen beantragte: Der Gefängnispsychologe aus Offenburg, wo Dimitri T. inhaftiert ist, sollte aussagen. Wegen Terminschwierigkeiten musste das Verfahren nun im März nochmal von vorne beginnen.

So lange die Rechtskraft fehlt, werden die Familien nicht zur Ruhe kommen.
Katrin Behringer, Opfer-Anwältin

Dass die Sicherungsverwahrung nun erneut angeordnet wurde, nahmen die Opferanwälte routiniert auf. „Nach dem Sachverständigengutachten haben wir alle damit gerechnet“, sagte Rechtsanwalt Gerhard Bräuer. Der Tübinger Psychiater Stephan Bork hatte am Tag vor dem Urteil seine Einschätzung vor Gericht abgegeben und ein hohes Rückfallrisiko bei Dimitri T. festgestellt.

Der Täter kann erneut in Revision gehen und das Urteil überprüfen lassen. „So lange die Rechtskraft fehlt, werden die Familien nicht zur Ruhe kommen“, sagte Opferanwältin Katrin Behringer nach der Urteilsverkündung.

Dass die Sicherungsverwahrung nicht mit einem „lebenslangen Wegsperren“ verwechselt werden darf, betonte Richter Huber. Es gehe um die signifikante Reduzierung der Gefährlichkeit eines Täters, damit man ihn wieder in Freiheit entlassen könne. Schon gegen Ende der Gefängnisstrafe werde die Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung geprüft.

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