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Sechsjährige getötet

Urteil im Baden-Badener Mordprozess: Angeklagter muss lebenslänglich in Haft

Im Mordprozess um einen 34-Jährigen steht am Dienstag im Baden-Badener Landgericht das Urteil fest: Das Gericht hält ihn für schuldig.

Der Angeklagte im Mordprozess im September 2022 im Landgericht Baden-Baden.
Der Angeklagte im Mordprozess im September 2022 im Landgericht Baden-Baden. Foto: Uli Deck/dpa Pool/dpa

Im Baden-Badener Landgericht sind am Dienstagnachmittag die letzten Worte im Mordprozess gefallen: Der heute 34 Jahre alte Angeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt - bei besonderer Schwere der Schuld. Noch ist nicht klar, ob der Angeklagte in Revision geht.

Der Angeklagte schweigt bis zuletzt zu den Vorwürfen: Vor Gericht musste er sich verantworten, weil er in einer Dezembernacht 2021 die Spielfreundin seines Sohnes getötet, sich an ihrer Leiche vergangen und diese anschließend verstümmelt hat. Es folgte ein Indizienprozess, der landesweit für Aufsehen sorgte.

Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Das Landgericht verurteilte den gelernten Straßenbauer wegen Mordes, Störung der Totenruhe, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Zahlreiche Zeugen berichten von Leichenfund in Baden-Baden-Oosscheuern

Die Staatsanwaltschaft legte ihm „Mord, Störung der Totenruhe sowie versuchten Mord in vier Fällen in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge, mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge, mit gefährlicher Körperverletzung und mit Sachbeschädigung“ zur Last.

Vor Gericht berichteten Feuerwehrmänner und Polizisten davon, wie sie die Leiche der Sechsjährigen in einer Wohnung im Baden-Badener Stadtteil Oosscheuern fanden - und kurz danach den 34-Jährigen selbst, der mit lebensbedrohlichen Schnittverletzungen im Garten lag.

Während der Verteidiger des Angeklagten innerhalb seines Plädoyers keinen konkreten Antrag stellte, wurde Staatsanwlt Michael Leber während seiner Abschlussrede deutlicher: Er forderte eine lebenslange Haftstrafe sowie die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld“.

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