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Angeklagter beteuert Unschuld

Vater soll seinen kleinen Sohn geschüttelt haben und erhält eine Bewährungsstrafe

Ein 35-jähriger Mann ist vom Amtsgericht Baden-Baden zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er seinen zehn Wochen alten Sohn geschüttelt haben soll. Der Mann beteuerte seine Unschuld.

Ein Mann geht durch einen Flur im Foyer eines Krankenhauses
Der Säugling wurde in einem Krankenhaus behandelt (Symbolfoto). Foto: Klinikum Mittelbaden / Andrea Fabry

Das Schöffengericht am Amtsgericht Baden-Baden hat einen 35-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er seinen zehn Wochen alten Sohn geschüttelt haben soll. Die Strafe wurde zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Zwei Anträge von Verteidiger Gerhard Bräuer, weitere Gutachter zu hören, blieben ebenso ungehört wie die Beteuerung des Anwaltes, sein Mandant sei unschuldig. Das Schöffengericht am Amtsgericht Baden-Baden und auch die Staatsanwaltschaft betrachteten am Mittwoch nach zwei Verhandlungstagen die Schuld des Angeklagten jedoch als erwiesen.

Demnach hat der 35-jährige Mann aus Pfinztal seinen Sohn so heftig geschüttelt, dass er auf der Intensivstation des Klinikums Mittelbaden behandelt werden musste. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der Mann verurteilt. Zusätzlich zur Bewährung muss er 2.000 Euro an den Kinderschutzbund überweisen.

Es war kein einfacher Fall.
David Metz, Richter

„Schütteln war aus unserer Sicht die einzige Möglichkeit, wie die Verletzungen entstanden sein konnten“, erklärte Richter David Metz in der Urteilsbegründung. Er fügte jedoch hinzu: „Es war kein einfacher Fall“.

Mehrere Mediziner hatten in dem Prozess ausgesagt, die Mutter des geschädigten Säuglings sei sehr engagiert gewesen und habe sowohl vor als auch nach der Schwangerschaft alle Kontrolluntersuchungen wahrgenommen und ihr Kind auch impfen lassen. Der Vater wurde in dem Prozess mehrfach als fürsorglich und liebevoll gegenüber dem Kind beschrieben. Zudem lebt die Familie in geordneten sozialen Verhältnissen.

Richter und Schöffen zeigten sich davon überzeugt, dass der Beschuldigte am 10. Juli 2019 seinen Sohn so heftig geschüttelt hat, dass mindestens eine Brückenvene zwischen Gehirn und Schädeldecke des Säuglings gerissen ist, was zu lebensbedrohlichen Blutungen im Kopf führte. Die Ärzte diagnostizierten unter anderem neurologische Ausfälle mit Krämpfen einiger Körperteile, außerdem kam es wohl zu epileptischen Anfällen.

Rechtsmedizinerin belastet Angeklagten

„Das sind typische Folgen eines solchen Traumas“, erklärte Gutachterin Kathrin Yen. Sie schloss andere vorgebrachte potenzielle Tathergänge aus. Die Rechtsmedizinerin stellte zudem klar, dass die Verletzungen des Kindes entstanden sein mussten, als es mit dem Vater alleine zu Hause war: „Die Symptome treten zeitnah zum Schüttelvorgang auf.“

Vater bestreitet die Tat

„Mein Mandant hat mir vom ersten Tag an gesagt, dass er das nicht getan hat“, unterstrich Verteidiger Bräuer in seinem Plädoyer. Vor Gericht hatte der Beschuldigte angegeben, seine Frau sei am Morgen des Tattages einkaufen gewesen. Er habe mit dem Kind zuerst auf der Couch gelegen, dann habe er es in eine Wippe gelegt und sei duschen gegangen. Als er aus dem Badezimmer zurückgekommen sei, sei der Junge merkwürdig blass und apathisch gewesen. Daraufhin habe er seine Frau angerufen und sei mit ihr ins Krankenhaus gefahren.

Das Gericht folgte in seiner Tat- und Schuldzumessung im Wesentlichen den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Richter David Metz sagte: „Letztlich ist alles noch mal gut gegangen, es hätte aber auch ganz anders ausgehen können.“

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