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Frau wollte Kontakt abbrechen

Vergewaltigung in Baden-Baden? Beim Prozess bleiben Fragen zunächst ungeklärt

Ein 28-Jähriger muss sich wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.

Eingangsschild Landgericht Baden-Baden.
Der Prozess wegen Vergewaltigung und Körperverletzung wird am Landgericht Baden-Baden verhandelt. Foto: Holger Siebnich

Es fing harmlos an mit Kontakten über ein Dating-Portal und ersten Treffen. Aber spätestens im Januar 2019 lief etwas zwischen einer 23-jährigen Frau aus Baden-Baden und einem 28-jährigen Mann gehörig schief.

War es eine klassische Vergewaltigung mit begleitender Körperverletzung, für die sich der Mann derzeit vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten muss, war es einvernehmlicher Sex oder irgendetwas dazwischen? Das zeichnet sich nach dem ersten Verhandlungstag am Dienstag noch nicht wirklich ab.

Zu welchem Urteil das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Windmüller in der Fortsetzung des Verfahrens am Donnerstag kommt, lässt sich auch deshalb nur schwer vorhersehen, weil sowohl bei der Vernehmung des Angeklagten als auch bei der Anhörung des Tatopfers die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, was in solchen Fällen in der Regel der Fall ist.

Für Staatsanwältin Strobel jedenfalls ergaben die Ermittlungen laut ihrer Anklageschrift, dass sich der Beschuldigte der Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung schuldig gemacht hat.

Nach der Verlesung der Anklageschrift und der Vernehmung von Zeugen erscheinen die groben Züge des Hergangs am fraglichen Abend im Januar 2019 einigermaßen klar. Die junge Frau wollte die Kontakte zu dem Mann nach etwa einem Jahr der Bekanntschaft abbrechen, womit der Beschuldigte sich aber nicht zufrieden geben wollte und auf einem Treffen bestand.

Mutmaßlicher Täter erpresste die Frau mit einem Nacktbild

Ein solches Treffen lehnte die Frau zunächst ab, ließ sich aber umstimmen, nachdem der Mann sie unter Druck setzen konnte – offenbar mit der Drohung, ein Nacktbild von ihr auf Instagram zu veröffentlichen.

Weil sie es allem Anschein nach für möglich hielt, dass der Mann ein solches Bild besaß, stimmte sie dem Treffen zwar zu, bat aber zwei Freundinnen, die in der Verhandlung neben einem Kriminalbeamten als Zeuginnen auftraten, sich während des Treffens in der Nähe aufzuhalten.

Dazu schalteten sie, bevor der Beschuldigte am Treffpunkt am Kindergarten Arche Noah in Lichtental eintraf, über eine App eine Standortverfolgung über ihre Handys frei. So konnten die Freundinnen mitverfolgen, dass der Mann mit der Frau an die Ausbuchtung der Straße beim Leisbergstollen in Lichtental gefahren war. Ab dann gab es keine Aktualisierungen des Standorts.

Deshalb setzten sie sich in ihr Auto und fuhren die Cäcilienstraße aufwärts bis kurz vor der Kehre und gingen das letzte Stück zu Fuß in die Nähe des Autos des Beschuldigten. Sie versuchten, das Geschehen zumindest aus einiger Entfernung zu beobachten.

Nach einer Weile hörten sie, dass die Autotür aufging, dass sich ihre Freundin mit dem Mann stritt, dass die Autotür wieder geschlossen wurde und beide wegfuhren. Wo das Auto gestanden hatte, fanden die Freundinnen auf dem Boden Hygienepapier, ein benutztes Kondom und eine aufgerissene Kondomverpackung.

Freundinnen halfen der Frau aus Baden-Baden

Später rief die junge Frau ihre beiden Freundinnen an. Diese holten sie mit ihrem Auto ab. Nach übereinstimmenden Aussagen der beiden Freundinnen machte die junge Frau dabei einen verstörten Eindruck und erzählte erst nach mehreren Aufforderungen, was vorgefallen sei. Auch war sie offenbar nicht sofort und nicht von sich aus gewillt, das Geschehene der Polizei anzuzeigen, was dann aber doch noch in der gleichen Nacht geschah.

Was sich im Auto abgespielt hatte, erscheint nach der Anklageschrift und nach den Zeugenaussagen der Polizei und der beiden Freundinnen zwar unappetitlich zu sein und sich weitgehend gegen den Willen der Frau abgespielt zu haben, dennoch bleiben Fragen offen. So war offenbar Gewalt im Spiel und der Mann soll die Frau schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben.

Das Verfahren wird am Donnerstag fortgesetzt.

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