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Eigentümer klagte

Verwaltungsgerichtshof gibt grünes Licht für Bebauungsplan in Baden-Baden

Seit langem wird über das „Urbane Gebiet Aumatt“ gestritten. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat den Bebauungsplan jetzt für rechtmäßig erklärt. Geklagt hatte ein Grundstückseigentümer.

Blick auf Häuser
Ein Eigentümer ist unzufrieden mit dem Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Aumatt“, doch der Verwaltungsgerichtshof erklärte ihn für rechtmäßig. Foto: Bernhard Margull

Reinhard Kurz besitzt ein Zweifamilienhaus an der Aumattstraße und wollte vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim erreichen, dass der Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Aumatt“ für unwirksam erklärt wird. Das Bauprojekt gilt als ebenso ehrgeizig wie umstritten.

Nun entschied das Gericht: Der Bebauungsplan, vor zwei Jahren vom Baden-Badener Gemeinderat beschlossen, ist rechtmäßig, eine Revision wurde nicht zugelassen. Der Einwand des Klägers, er werde in den Bebauungsmöglichkeiten auf seinem Grundstück eingeschränkt, überzeugte den achten Senat des VGH unter Vorsitz von Conrad Pfaundler nicht.

Die Stadt Baden-Baden geht damit als siegreiche Partei aus dem Verfahren hervor. Mitte Februar sah das anders aus – da kassierten dieselben Verwaltungsrichter den Bebauungsplan „Wohnen-Arbeiten-Rheinstraße 195“ ein. Der Grund: Der Plan zur Erschließung des Grundstücks war dem VGH nicht detailliert genug und habe zu viele Fragen offengelassen.

Diesmal ging es im Wesentlichen um die Belange des Klägers, ob diese zutreffend ermittelt und bewertet worden sind. Der VGH ist der Ansicht, dass dies der Fall ist, Reinhard Kurz also nach wie vor sein Grundstück mehr oder weniger so bebauen kann, wie er es vorhatte. Zwar gelte der neue Bebauungsplan auch für ihn. Eine Verschlechterung der Lage kann das Gericht gleichwohl nicht erkennen.

Ob das gesamte Vorgehen „besonders schlau“ sei, wie sich Pfaundler an die am Donnerstagnachmittag nach Mannheim gereisten Vertreter der Stadt Baden-Baden gewandt ausdrückte, steht auf einem anderen Blatt. So befindet sich das Gelände zwischen Aumattstraße und Oos nicht in der Hand eines Investors, sondern neben Reinhard Kurz hat auch noch der Fachhändler Farben Frank sein Grundstück in dem Plangebiet.

Für bestehende Gebäude besteht Bestandsschutz

„Das kann ja eine tolle Planung sein, aber wenn Farben Frank nicht mitspielt, dann müssen Sie Geduld haben, bis es dort so aussieht, wie sich die Stadt das vorstellt.“ Letztlich sei dies aber das Schicksal eines jeden Angebotsbebauungsplans, zumal wenn die Grundstücke verschiedene Eigentümer haben. „Das ist misslich“, meinte Pfaundler. Der Plan für den Gebäudekomplex mit Büros und Wohnungen fußt auf einem städtebaulichen Ideenwettbewerb. Für bereits auf dem Gelände befindliche Gebäude – die von Reinhard Kurz und Farben Frank – besteht aber Bestandsschutz.

Das Thema Gefälligkeitsplanung kam ebenfalls zur Sprache. In den Debatten um das strittige Vorhaben war der Stadt immer wieder vorgeworfen worden, sie befriedige mit dem Projekt private Interessen. Tatsächlich wollte Martin Dietrich, dem der größte Teil des Aumatt-Areals gehörte, dort bauen, und zwar ein Dienstleistungszentrum, den das Leasingunternehmen Grenke nutzen wollte. Grenke ist allerdings längst abgesprungen, und Dietrich hat seine Grundstücke verkauft.

Flächen für die Wirtschaft bereitzustellen, ist ein öffentlicher Belang.
Conrad Pfaundler, Vorsitzender Richter

„Problematisch wäre es, wenn die Stadt keine städtebaulichen Belange anführen könnte“, betonte der Vorsitzende Richter. Das aber tue die Stadt: „Flächen für die Wirtschaft bereitzustellen, ist ein öffentlicher Belang.“ Ursprünglich sollte das Aumatt-Gelände ein reines Gewerbegebiet werden. Doch dann wurden die Planungen – nach heftiger Kritik einer Bürgerinitiative, die keinen Bedarf an Büros, dafür aber an Wohnungen sah – gestoppt und mit dem „Urbanen Gebiet“ ein neuer Anlauf gestartet.

Und dieser hat jetzt den richterlichen Segen bekommen. „Wir sind erfreut darüber, dass wir keine offensichtlichen Fehler in der Aufstellung des Bebauungsplans begangen haben“, erklärt Kurt Armbruster, Leiter des Fachgebiets Stadtplanung. Wie es jetzt weiter geht? Die Stadt sei ja bereits mit einem neuen Interessenten im Gespräch; sobald das spruchreif werde, so Armbruster, würden die Planungen offengelegt.

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