Zu drei Jahren Haft und die Übernahme der Verfahrenskosten verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht Baden-Baden am Montag einen 38-jährigen Mann aus Baden-Baden wegen des Besitzes und der Verbreitung von Fotos und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt.
Bei der Verbreitung der Kinderpornografie geht es um insgesamt 15 Einzelfälle, die sich zwischen 2017 und 2019 ereignet haben. Das kinder- und jugendpornografische Material war auf mehreren Handys und einem Laptop bei einer Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten gefunden worden.
Dabei hatte sich der Beschuldigte gegenüber den Kriminalbeamten kooperativ gezeigt und selbst alle Datenträger abgeliefert. In der späteren Vernehmung nach seiner Verhaftung hatte er sich in vollem Umfang geständig gezeigt.
Die Beschreibungen der verbreiteten Bilder und Filme, die Staatsanwältin Weber in ihrer Anklageschrift lieferte, waren teilweise nur schwer zu ertragen. Sie dokumentierten nicht nur sexuelle Handlungen an und zwischen Jugendlichen, sondern auch den massiven Missbrauch von Kindern, teilweise bis ins Babyalter.
Immer wieder berichtete die Staatsanwältin in sachlichem Ton, wie Babys und kleine Kinder weinten oder schrien, während ihnen sexuelle Gewalt angetan wurde. Unter den Opfern waren sowohl Jungen als auch Mädchen aller Altersstufen.
Hinweis von Google brachte Ermittler auf die Spur
Auf die Spur gekommen war man dem Angeklagten nach einem entsprechenden Hinweis von Google an amerikanische Strafermittlungsbehörden, die wiederum das Bundeskriminalamt verständigten. Von dort kam der Hinweis zur Staatsanwaltschaft Baden-Baden, die die Ermittlungen einleitete.
Der Beschuldigte war den Ermittlungsbehörden zu diesem Zeitpunkt aber bereits einschlägig bekannt. Bereits 2011 war er wegen gleicher Vergehen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und erneut nach Wiederholungstaten 2012 auf zwei Jahre und zehn Monate Haft ohne Bewährung verurteilt worden.
Dieser Verurteilung hatte auch ein Fall eines verabredeten, letztendlich aber nicht zustande gekommenen Missbrauchs eines kleinen Mädchens durch den Angeklagten zugrunde gelegen. Ende 2014 wurde der Täter mit vierjähriger Bewährung aus der Haft entlassen, aber noch vor Ende der Bewährungsfrist wurden neue Vergehen im Bereich der Verbreitung und des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Schriften begangen, wie die Auswertung der beschlagnahmten Handys und des Laptops zeigt.
Auf Antrag von Verteidigerin Elisa Moch schloss Richter Metz die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklageschrift aus der Verhandlung aus und ließ sie lediglich wieder zur Verlesung des Protokolls der kriminalpolizeilichen Vernehmung und später zur Urteilsverkündung zu.
Pädophile Neigungen trotz Therapie nicht im Griff
Aus dem Bericht über die polizeiliche Vernehmung geht nicht nur die Kooperationsbereitschaft und das umfassende Geständnis des Angeklagten hervor, er räumte auch ein, seine pädophilen Neigungen trotz einer Therapie nach seiner Haftentlassung noch nicht im Griff zu haben.
In seiner Urteilsbegründung würdigte Richter Metz das umfassende Geständnis, die glaubhafte Reue und die Tatsache, dass die Taten bereits längere Zeit zurückliegen, zugunsten des Angeklagten.
Erschwerend aber sei, dass er ein Wiederholungstäter sei und sich nun bereits zum dritten Mal wegen ganz ähnlicher Taten verantworten müsse. Als erschwerend wertete das Gericht auch, dass es sich bei den Bildern und Filmen, die der Angeklagte besessen und verbreitet hat, nicht um gestellte Aufnahmen, sondern ganz offensichtlich um tatsächlich vollzogenen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen handle.