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Prozess wird neu aufgerollt

Warum der BGH das Urteil im Pfadfinder-Prozess in Baden-Baden kassierte

Im Vergewaltigungsprozess gegen einen früheren Pfadfinder-Leiter in Baden-Baden haben die Richter auf die Aussagen seines mutmaßlichen Opfers gebaut und diese nicht sorgfältig genug geprüft, sagt der BGH. Das Verfahren geht deshalb von Neuem los.

Die Große Kammer am Landgericht Baden-Baden unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fischer beschäftigt sich mit der mühsamen Wahrheitsfindung.
Die Große Kammer am Landgericht Baden-Baden unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fischer beschäftigt sich mit der mühsamen Wahrheitsfindung. Foto: Sibylle Kranich

Was geschah im Keller des Pfadfinderheims in der Baden-Badener Scheibenstraße 12 in den 80er Jahren wirklich? Wurde dort tatsächlich ein kleines Mädchen an einen Tisch gefesselt und unter Anleitung des Pfadfinder-Gruppenleiters Dieter K. von mehreren minderjährigen Jungs vergewaltigt? Und wurde die Grundschülerin hinterher durch die Abnahme eines großen Pfadfinder-Ehrenworts zum Schweigen gebracht?

Im vergangenen Herbst hatte die Große Kammer des Baden-Badener Landgerichts unter Vorsitz von Richter Wolfgang Fischer versucht, der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Über mehrere Wochen zog sich der Prozess, in dem unzählige Zeugen vernommen wurden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit musste das inzwischen erwachsene Opfer mehrmals aussagen, zwei psychologische Gutachter äußerten sich lange zu seiner Glaubwürdigkeit.

Am Ende schenkte das Gericht dem mutmaßlichen Opfer Glauben. Obwohl kein Zeuge von der eigentlichen Tat berichten konnte und die genauen Umstände im Dunkeln blieben, fällte das Gericht am 29. Dezember 2020 sein Urteil: Wegen Anstiftung zur Vergewaltigung wurde der damals 64 Jahre alte und wegen seiner pädophilen Neigungen stadtbekannte Angeklagte Dieter K. zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Damit zumindest schien die schaurige Geschichte des Kellers in der Scheibenstraße 12 abgeschlossen.

Der Fall geht zurück ans Landgericht

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Buch wieder aufgeklappt. Mit einem Beschluss kassierte er das Urteil gegen Dieter K. und verwies den Fall zurück an das Landgericht Baden-Baden. Dort muss die mühsame Suche nach der Wahrheit nun vor einer anderen Kammer und mit anderen Richtern in eine zweite Runde gehen.

Dieter K., dessen Urteil wegen der anstehenden Revision noch nicht rechtskräftig geworden war, bleibt auf freiem Fuß. Sein Mandant habe die Nachricht mit Erleichterung zur Kenntnis genommen, ließ sein Anwalt Andreas Kniep wissen. Für den Sinzheimer Strafverteidiger kam der Beschluss nach eigenem Bekunden nicht überraschend. „Der Bundesgerichtshof ist im Wesentlichen unserer Argumentation gefolgt“, sagte er auf Nachfrage.

BGH: Glaubwürdigkeit der Klägerin wurde nicht ausreichend geprüft

Die hatte sich vor allem auf die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers gestützt. Die Frau hatte im nicht-öffentlichen Teil der Verhandlung anklingen lassen, dass der Vorfall in der Scheibenstraße nicht der einzige Fall von sexuellen Übergriffen in ihrer Kindheit war. Auch ein Nachbar und ein Verwandter hätten sie etwa zur gleichen Zeit missbraucht. Dass diese Erinnerungen sich zumindest theoretisch hätten mischen können, schlossen die Baden-Badener Richter in ihrem Urteil aus. Der Erste Strafsenat sieht darin einen „durchgreifenden Erörterungsmangel bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Nebenklägerin“.

Während des Prozesses hatte sich Dieter K. nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nur in seinem letzten Wort bestritt er, die Tat begangen zu haben. Stehe Aussage gegen Aussage, müsse die Kammer des Landgerichts ihre Überzeugungsbildung auf besondere Weise begründen, so der BGH. Weil dies nicht geschehen sei, hätten sich die Erwägungen des Landgerichts als „rechtlich durchgreifend bedenklich“ erwiesen. Es habe sich allein auf die unvollständigen Angaben der Geschädigten gestützt.

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