Große Baumaschinen sind derzeit in dem Areal, in dem die beiden Urlauber zwei Tage zuvor noch voller Begeisterung einen Feuersalamander entdeckten zu sehen. Gibt es Grund zur Sorgen um das Wohl der kleinen Tiere, war eine weitere Frage, mit der sich die beiden an die BNN wandten.
„Die Maßnahmen im Höllhäuserweg sind Teil des Hochwasserschutzkonzeptes im Bereich Grobbach und Übelsbach“, erklärt Annika Mengler vom Fachgebiet Tiefbau und Baubetrieb auf Rückfrage der Redaktion.
Im Rahmen dieser Arbeiten würden auch die Durchlässe des Übelbachs optimiert.
Vorarbeiten für Hochwasserschutz
Sprich die Bauaktivitäten, die hier gegenwärtig wahrzunehmen sind, bilden erst den Auftakt. Denn Ziel der Maßnahme ist es, ein 100-jähriges Hochwasser abzuleiten. Um das zu gewährleisten, muss die Grundstückszufahrt der Hausnummer 11, die Querung des Übelsbachs im Höllhäuserweg und auch die Querung zur Geroldsauer Straße erweitert werden.
„Hierzu dient auch die Asphaltierung des Weges, auf einer Länge von rund 70 Metern bis zum letzten Haus. Die Asphaltstrecke endet direkt an der Grenze zum Landschaftsschutz-Gebiet,“ führt Annika Mengler weiter aus.
Zwar ist der Weg bei vergangenen Hochwassern nicht zerstört worden. Es gibt allerdings eine andere Problematik, erklärt die zuständige Fachfrau. „Der Übelsbach ufert auf der tiefer gelegenen Wiese aus. Bei vergangenen Ereignissen ist das Wasser dann über den Höllhäuserweg abgeflossen und hat dabei den Weg erodiert und das Feinsediment mitgenommen. Dieses setzt sich an Stellen mit einer niedrigeren Fließgeschwindigkeit ab und es kann dort zu einer Querschnittsverengung kommen.“ Deshalb wolle man nun eine Asphaltstrecke so anlegen, dass das Wasser schadlos zurück ins Bachbett fließen kann.
Auch an die Feuersalamander und andere tierische Bewohner wurde gedacht. „Vor der Ausführung eines solches Projektes wird ein Wasserrechtsverfahren durchgeführt.“ Hierbei werden die untere Wasserbehörde, die Naturschutzbehörde, das Amt für öffentliche Ordnung, die Stadtwerke, der Eigenbetrieb Umwelttechnik und das Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung Fischereibehörde mit einbezogen.
Teil der Genehmigungsplanung ist neben einem ausführlichen Erläuterungstext der Maßnahme mit Plänen auch ein artenschutzrechtliches Gutachten. Zudem wird die Maßnahme durch einen Gewässerökologen und die Fachbehörden von Natur- und Wasserschutz begleitet.
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