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Verfahren in Baden-Baden

Angeklagter schweigt weiter im Prozess um Mord an Ex-Freundin in Bühlertal

Ein wegen Mordes an seiner Ex-Freundin in Bühlertal angeklagter Mann will zu der ihm vorgeworfenen Tat vorerst nicht aussagen. Vor dem Landgericht Baden-Baden bestätigte er am Mittwoch lediglich knapp seinen Namen und sein Geburtsdatum.

Verdecktes Gesicht bei erneutem Auftakt: Im Landgericht Baden-Baden wurde das Verfahren wegen Mordes an seiner frisch getrennten Freundin mit der erneuten Zeugenvernehmung wieder gestartet. Nach dem mehrwöchigen Aussetzen wegen der Corona-Pandemie mussten Polizisten und Angehörige nochmals aussagen.
Verdecktes Gesicht bei erneutem Auftakt: Im Landgericht Baden-Baden wurde das Verfahren wegen Mordes an seiner frisch getrennten Freundin mit der erneuten Zeugenvernehmung wieder gestartet. Nach dem mehrwöchigen Aussetzen wegen der Corona-Pandemie mussten Polizisten und Angehörige nochmals aussagen. Foto: Margull

Neuer Anlauf im Mordprozess gegen einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der im September vergangenen Jahres in Bühlertal seine Ex-Freundin erwürgt haben soll: Nicht mehr so stark wie beim ersten Verhandlungstag Anfang März war der Andrang vor dem Sitzungssaal 118 im ersten Stock des Landgerichts Baden-Baden. Am Mittwoch schwieg der Angeklagte weiter, während die bereits mit März gehörten Zeugen nochmals vor dem Gericht ihre Eindrücke minutiös schilderten.

Das wegen der Corona-Krise ausgesetzte Hauptverfahren schreckt wohl angesichts der virulent weiter bestehenden Infektionsgefahr und der nun noch mehr begrenzt zur Verfügung stehenden Sitzplätze potenzielle Zuschauer ab.

Obwohl sich Inhalt und Anlass der Schilderungen im kahlen Sitzungssaal 118 des Landgerichtes erwartungsgemäß nicht prinzipiell und bei der zeitlichen Verknüpfung der Zusammenhänge nicht wesentlich unterschieden, so gab es auch bei diesem erneuten Prozess-Auftakt Schilderungen von Situationen und außergewöhnlichen Geschehnissen, welche die Zuschauer sichtlich emotional stark berührten.

Angeklagter konnte keine Antwort geben

Als der Vorsitzende Richter die Mutter des Angeklagten – die von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht nicht Gebrauch machte – nach der Situation fragte, als sie als erste Person den Tatort betrat, sagte die 51-Jährige mit gefasster Stimme: „Er lag mit ihr im Zimmer und weinte. Erst dachte ich, sie schläft. Und erst, als sie keine Bewegung machte, als ich sie schüttelte, realisierte ich was los war. Ich fragte ihn, was ist passiert? Und er konnte keine Antwort geben, weil er total ...“, bricht die Mutter den Satz ab.

Dann sei alles panisch geworden und alles ziemlich schnell gegangen: Sie habe gerufen und die jüngste Tochter habe schnell die Nachbarin gerufen, die beim DRK sei. Dann habe man mit vereinten Kräften die Reanimationsversuche eingeleitet.

Handlungsstrang entwickelt sich

Im Laufe der Verhandlung spielte sich vor den Augen der Zuhörer durch die minutiösen Schilderungen der Zeugen von Seiten der Polizei und den Gutachtern ab, wie sich der Handlungsstrang entwickelte und zeitlich genau abspulte.

Durch das Zusammenfügen der jeweiligen Schilderungen entstand so eine genaue Szene der sich abgespielten Handlungen, die sich in dem Einfamilienhaus unweit des Waldrandes in Bühlertal am 24. September vergangenen Jahres zutrugen.

Handy-Daten geben Aufschluss

Dazu trug sicherlich auch die Auswertung der gespeicherten Daten von den Handys des frisch getrennten Paares bei. Im Dialog mit dem Richter fügte ein Polizist aufgezeichnete Gesprächslisten, Nachrichten per WhatsApp sowie auch mehrmalige Suchfragen über Google aneinander. Dabei hakte Verteidiger Rechtsanwalt Gerhard M. Bräuer sowie auch Vertreter der Staatsanwaltschaft an mehreren Stellen nach.

„Steht die Suchfrage meines Mandanten in Zusammenhang mit anderen Suchkonstellationen?“ wollte der Verteidiger wissen. Der Polizist schilderte, dass unter „Gesuchte Elemente“ nahe der Tatzeit die Frage „Gefängnisstrafe für Mord“ mehrfach auf dem Smartphone verzeichnet gewesen sei.

Die Mutter sollte nachschauen, ob alles in Ordnung ist

Andere Untersuchungen auf den Mobilgeräten belegen genaue Dialoge zwischen dem frisch getrennten Paar, bei dem es um Aussprachen und die Vereinbarung zu dem verhängnisvollen letzten Treffen in der Wohnung des Angeklagten getroffen wurde.

Sehr zeitnah belegt auch ein Dialog, dass der Angeklagte gegenüber seiner Schwester einräumte, schwere Fehler begangen zu haben. Worauf diese wenige später die Initiative ergriff und die Mutter zu Hause verständigte, „oben nachzuschauen, ob dort alles in Ordnung ist.“

Nach Angaben der Polizeibeamten sei der Angeklagte „den Umständen entsprechend“ gefasst gewesen und er hätte von Selbstmord gesprochen, den er aber nicht hätte vollziehen können.

Weiteren Aufschluss der Situation gab ein zusammengeknüllter Brief an die von ihm Getrennte: „...ich werde alles tun, um die Zeit mit dir nochmal zu haben. Es tut mir leid.....“

Der nächste Verhandlungstermin ist im Landgericht Baden-Baden für den 22. Mai um 9 Uhr angesetzt.

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