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Fünf Kandidaten

Bühl erhält einen neuen Ersten Beigeordneten: Warum es höchstens zwei Wahlgänge gibt

Fünf Männer bewerben sich um das Amt des Ersten Beigeordneten der Stadt Bühl. Der Gemeinderat trifft am Mittwochabend die Entscheidung, wer Nachfolger von Wolfgang Jokerst wird.

Die Wahlurne und die Stimmzettel stehen bereit. Reinhard Renner, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice – Sicherheit – Recht im Rathaus, zeigt dies auf unserem Symbolbild. 
Die Wahlurne und die Stimmzettel stehen bereit. Reinhard Renner, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice – Sicherheit – Recht im Rathaus, zeigt dies auf unserem Symbolbild.  Foto: Ulrich Coenen

Die Stimmzettel sind bereits vorbereitet. Wie vom Gemeinderat beschlossen, listen sie die Namen der fünf Kandidaten für das Amt des Ersten Beigeordneten in alphabetischer Reihenfolge auf. Auch die Wahlurne steht schon im Büro von Reinhard Renner, Leiter des Fachbereichs Bürgerservice – Sicherheit – Recht bei der Stadt, bereit.

Ein Mitarbeiter hat sie für die Gemeinderatssitzung am Mittwoch aus dem Keller geholt. „Wir verwenden für die Wahl des Beigeordneten eine kleine Tischurne“, berichtet Renner. Die großen Urnen, die auf dem Boden stehen und bei Kommunalwahlen in den Wahllokalen zum Einsatz kommen, sind nicht notwendig. Inklusive des Oberbürgermeisters gibt es bei der Wahl des Ersten Beigeordneten lediglich 25 wahlberechtigte Gemeinderatsmitglieder.

Eigentlich hat der Bühler Gemeinderat aktuell 26 Mitglieder. Das Mandat der AfD ist nämlich seit dem Ausscheiden von Peter Schmidt 2021 nicht besetzt, weil niemand auf der AfD-Liste bereit war nachzurücken.

Das Amt des Ersten Beigeordneten ist aber eine hauptamtliche Tätigkeit.
Reinhard Renner
Fachbereichsleiter

Stadtrat Daniel Fritz (CDU) gilt als befangen, weil er sich um das Amt des Ersten Beigeordneten beworben hat. „Würde es um ein Ehrenamt und nicht um ein Hauptamt gehen, wäre er wahlberechtigt“, sagt Renner. „Das Amt des Ersten Beigeordneten ist aber eine hauptamtliche Tätigkeit.“ Fritz darf deshalb nicht an der Wahl teilnehmen.

Sollte ein Bewerber im ersten Wahlgang 13 Stimmen und damit die absolute Mehrheit erreichen, ist die Sache schon entschieden. Bekommt niemand die absolute Mehrheit, wird es einen zweiten Wahlgang geben. Dann stehen nur noch zwei Kandidaten zur Wahl, nämlich die, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten.

Im Hinblick auf die beachtliche Zahl von fünf Bewerbern – es sind ausnahmslos Männer – ist es möglich, dass die beiden Zweitplatzierten im ersten Wahlgang dieselbe Stimmenzahl erhalten. „Es wird dennoch nur zwei Wahlgänge geben“, betont Reinhard Renner. Im Fall der Stimmengleichheit entscheidet nämlich das Los, welcher Zweitplatzierte in die Stichwahl kommt. In der Stichwahl ist dann keine absolute Mehrheit mehr notwendig. Gewählt ist der Bewerber, der unabhängig von Enthaltungen und ungültigen Stimmzetteln die meisten Stimmen auf sich vereint.

Klar ist damit, dass die Entscheidung in der Gemeinderatssitzung am nächsten Mittwoch in höchstens knapp zwei Stunden gefallen sein dürfte. Weil die Stadtverwaltung ein großes Publikumsinteresse erwartet, hat sie die Sitzung aus dem Friedrichsbau ins Bürgerhaus Neuer Markt verlegt.

Erste Entscheidung in Bühl fiel in nicht öffentlicher Sitzung

„Der Gemeinderat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 12. Oktober beschlossen, dass alle fünf Bewerber in die engere Wahl kommen und zur persönlichen Vorstellung in die öffentliche Sitzung am 25. Oktober eingeladen werden“, berichtet Renner. Sie werden sich in alphabetischer Reihenfolge nacheinander und unter Ausschluss der Mitbewerber vorstellen: Jonas Dietzel, Daniel Fritz, Jürgen Lauten, Martin Osieja und Frank Tschany. Jeder hat 15 Minuten Zeit sich vorzustellen. Davon entfallen zehn Minuten auf die Redezeit und fünf Minuten auf Fragen aus dem Gemeinderat.

„Die Wahl ist geheim“, erklärt Renner. „Die Wahlurne werden wir vor dem Tisch des Oberbürgermeisters aufstellen. Gleichzeitig werden wir zwei Wahlkabinen aufstellen, in denen die Mitglieder des Gemeinderats die Stimmzettel ausfüllen können. Es wird also nicht am Ratstisch gewählt. Die Zettel werden anschließend gefaltet, aber ohne Umschlag in die Urne geworfen.“

Gemeinderat bestimmt zwei Wahlhelfer

Die Stadträte bestimmen aus ihrer Mitte zwei Wahlhelfer. Diese sind gemeinsam mit Mitarbeitern der Verwaltung für das Auszählen der Stimmen verantwortlich. Sollte es in einer möglichen Stichwahl keine Mehrheit geben, entscheidet ebenfalls das Los. Das hat es in Bühl bereits 1992 gegeben, als sich der spätere Oberbürgermeister Hans Striebel bei der Wahl zum Ersten Beigeordneten erst per Los durchsetzte. „Sobald das Ergebnis feststeht, wird Oberbürgermeister Hubert Schnurr es bekanntgeben“, sagt Renner.

Nicht nur in der gesamten Stadt, sondern auch im Rathaus ist man selbstverständlich gespannt, wer Nachfolger von Wolfgang Jokerst (Grüne) wird. Immerhin ist der Erste Beigeordnete Stellvertreter des Oberbürgermeisters und damit der zweite Mann in der Stadtverwaltung.

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