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Was Eltern beachten müssen

Darf man ABC-Schützen bei der Einschulung fotografieren?

Das Fotografier-Verbot bei den Einschulungsfeiern ist ein Thema, das etwa schon in NRW für Schlagzeilen sorgte. Jetzt ist es auch in Baden-Württemberg angekommen. Doch was müssen Eltern von Erstklässlern denn nun beachten?

Längst mehr als nur ein Bild fürs Fotoalbum: Wenn bei der Einschulung geknipst wird, dann sind oftmals mehr als nur die eigenen Kinder auf dem Foto. In einer digitalen Welt ist das nicht so einfach.
Längst mehr als nur ein Bild fürs Fotoalbum: Wenn bei der Einschulung geknipst wird, dann sind oftmals mehr als nur die eigenen Kinder auf dem Foto. In einer digitalen Welt ist das nicht so einfach. Foto: dpa

Die Datenschutz-Grundverordnung von 2016 ist ein Bürokratiemonster. Sie hat inzwischen sogar Einfluss auf die Einschulung der ABC-Schützen. In Nordrhein-Westfalen, wo die Sommerferien zwei Wochen früher enden, ist das Fotografier-Verbot bei den Einschulungsfeiern längst ein Thema, das für Schlagzeilen sorgte.

Einige Grundschulen im bevölkerungsreichsten Bundesland haben den Eltern das Knipsen bei den offiziellen Feiern rundweg verboten und zumindest stark eingeschränkt. Wenige Tage vor der Einschulung ist diese Angelegenheit auch in Baden-Württemberg angekommen.

Beschwerden beim Schulamt Rastatt

„Wir haben das Thema auf der Schülerleitertagung kommuniziert“, berichtet Wolfgang Held, Leiter des Staatlichen Schulamtes Rastatt, auf Anfrage dieser Zeitung. Aus gutem Grund, denn bereits in den vergangenen Jahren hagelte es mitunter Beschwerden von Eltern, die nicht wollten, dass ihre Kinder abgelichtet werden.

„Diese Beschwerden kamen zwar nicht direkt bei uns als Aufsichtsbehörde an, aber die Schulleiter hatten zum Teil mit massiven Widerstand zu kämpfen“, sagt Held. „Jetzt fragen uns die Rektoren, wie sie sich verhalten sollen.“

Erstklässler auf dem Weg zur Einschulung
Nicht alle Erstklässler stürmen so freudig zur Einschulungsfeier. Künftig sollen Kinder nicht ganz so früh schulpflichtig werden - doch die Kommunen bremsen das Tempo der Reform aus. Foto: Thomas Warnack/Archivbild

Eltern sorgen sich, statt stolz zu sein

Das Staatliche Schulamt will das Fotografieren bei den Einschulungsfeiern nicht grundsätzlich verbieten. „Wir empfehlen den Schulleitern durch Aushänge und durch Zettel auf jedem Stuhl auf die Regeln aufmerksam zu machen“, erklärt Held. Auf diesen Rundschreiben wird dargelegt, wann und in welchem Bereich der Hallen Fotos gemacht werden dürfen. „Wer da nicht drauf sein will, kann sich rechtzeitig entfernen“, meint der Schulamtschef.

Die Zeiten in denen die ABC-Schützen mit ihren Schultüten stolz und auch zum Stolz ihrer Eltern auf Gruppenbildern abgebildet wurden, sind nach Einschätzung des Schulamtschefs lange vorbei. „Die Eltern machen sich Sorgen, wo die Fotos ihrer Kinder landen könnten“, erklärt er. Das ist längst nicht mehr wie in analogen Zeiten, als der Film entwickelt und Abzüge im Familienalbum landeten.

In den sozialen Netzwerken im Internet verbreiten sich einmal gepostete Fotos in Windeseile und niemand kann mehr kontrollieren, wer schließlich überall auf der Welt Zugang hat. Die Fälle von Pädophilie, über die die Medien regelmäßig berichten, machen die Bedenken der Eltern im Hinblick auf die unkontrollierte Verbreitung von Fotos im Internet nur umso größer.

Strenge Regeln an Schulen

„Die Richtlinien an unseren Schulen sind deshalb grundsätzlich streng“, berichtet Held. Er verweist auf die Datenschutz-Richtlinien an Schulen, die das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung in Baden-Württemberg zuletzt im Februar aktualisiert hat.

Dort ist als eine Option sogar von einem generellen Fotografier-Verbot bei schulischen Veranstaltungen die Rede. So weit will Held nicht gehen. Er bevorzugt die Variante mit Fotos nur zu bestimmten Zeiten und in bestimmten Bereichen der Halle.

Fotos an Schulen grundsätzlich ein Problem

„Wenn Schulen Fotos von Schülern beispielsweise auf ihrer Homepage veröffentlichen, müssen sie die Eltern grundsätzlich zuvor anschreiben“; sagt der Schulamtsleiter. „Wir haben natürlich keinen Einfluss darauf, was Eltern mit ihren Bildmaterial auf Facebook machen.“ Fotos an Schulen sind inzwischen nicht nur für Eltern, sondern auch für Lehrer ein Problem.

Held berichtet von älteren Schülern, die ihre Lehrer mit dem Smartphone heimlich während des Unterrichts ablichten. „Natürlich möglichst unvorteilhaft“, stellt er fest. Auch dieses Bildmaterial wird über die sozialen Netzwerke verbreitet. Selbstverständlich ist auch das verboten.

Und wie lassen sich diese Regeln konkret für eine Schule umsetzen? „Ich empfehle den Eltern bei der Einschulungsfeier, den Augenblick zu genießen“, sagt Constanze Velimvassakis, Geschäftsführende Schulleiterin der Stadt Bühl und Rektorin derBachschloss-Schule. „Es ist nicht schön, wenn Leute eine Veranstaltung nur durch ihr Smartphone beobachten.“

Datenschutz ist ein Thema

Auch der Datenschutz ist bei der Einschulung bereits seit Jahren ein Thema. „Darauf weise ich die Eltern jedes Mal explizit hin“, sagt Velimvassakis. Bei den Einschulungsfeiern sind deshalb Fotos offiziell nur am Ende der Veranstaltung erlaubt, wenn man dort alle Kinder versammelt will. „Wir nicht aufs Bild will, kann auf die Seite gehen“, erklärt Velimvassakis. „Das ist bisher aber noch nicht der Fallgewesen.“

Die Schulleiterin weist darauf hin, dass es unmöglich ist, in einer Halle mit 400Menschen zu kontrollieren, ob sich jeder an ein ausgesprochenes Fotografierverbot hält. Gerade mit Smartphones ist es möglich, auf sehr unauffällige Weise aus der Menge heraus Bilder zu machen.

„Wir machen bei schulischen Veranstaltungen wie der Einschulungsfeier auch Fotos fürunsere Schulhomepage, die uns sehr wichtig ist“, berichtet die Rektorin. „Auch dafür benötigen wir die ausdrückliche Zustimmung der Eltern. Ablehnung gab es selten. Wir würden natürlich niemals ein Bild veröffentlichen, das ein Kind unvorteilhaft darstellt.“

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