Es ist wie ein Magnet. Wenn Bürger nicht mehr benötigten Sperrmüll auf die Straße stellen, schwärmen gleich die Sammler aus und nehmen alles mit, was sie brauchen können.
In Ettlingen gab es aber vor einigen Wochen deshalb riesigen Ärger. Ein 48-jähriger Mann packte mehrere Schubladenelemente einer Küche in den Kofferraum. Die Küche war aber keineswegs alt und ausrangiert, sondern brandneu. Die Küchenmonteure hatten die Teile vor dem Transport ins Haus lediglich auf dem Bürgersteig abgestellt. Die Polizei ermittelte.
Matthias Buschert, Pressesprecher der Stadt Bühl, muss schmunzeln, als er die Geschichte aus Ettlingen hört. „So einen kuriosen Fall gab es in Bühl noch nicht“, sagt er. „Grundsätzlich ist die Wegnahme einzelner Gegenstände durch Privatpersonen zum Eigengebrauch zulässig.“
Buschert verweist auf den Paragrafen 11 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes, dass die Mitnahme regelt. Professionelle Sammler, die in manchen Kommunen durch Wühlen im Sperrmüll Verkehrschaos angerichtet haben, sind hingegen nicht erwünscht. Die „öffentliche Ordnung“ darf laut Gesetz nicht gestört werden.
Bühler können Sperrmüll anmelden oder selbst entsorgen
In Bühl verläuft die Abfuhr von Sperrmüll ziemlich unspektakulär. Die Bürger haben zwei Möglichkeiten, alte Möbel und ähnliches, das sie nicht mehr brauchen, loszuwerden. „Sie können ihren Sperrmüll sowohl auf Abruf als auch auf dem Wertstoffhof in Vimbuch entsorgen“, berichtet Buschert.
„Wer Sperrmüll auf Abruf entsorgen möchte, muss dies bei der Abfallwirtschaft der Stadt Bühl telefonisch beantragen. Die Art und Menge des Sperrmülls sollte dabei recht genau angegeben beziehungsweise bezeichnet werden. Anschließend teilt die Abfallwirtschaft den Antragsstellern den Abholtermin mit und beauftragt dann die zuständige Entsorgungsfirma. In der Regel wird der Sperrmüll donnerstags abgeholt.“
Die Abteilung Abfallwirtschaft im Rathaus sagt aber immer ganz konkret, wann der Sperrmüll geholt wird. „Wer die Abholung des Sperrmülls beantragt, bekommt einen Termin mitgeteilt“, erklärt Buschert.
Umsonst ist das nicht. „In Bühl bezahlt nur derjenige für Sperrmüll, der ihn auch produziert“, konstatiert der Pressesprecher und räumt ein: „In anderen Städten und Landkreisen werden die Sperrmüll-Kosten über die Restabfalltonne pauschal auf alle Haushalte umgelegt.“ Das könne den Anschein erwecken, dass der Sperrmüll dort kostenlos abgeholt wird. „Das ist aber nicht der Fall“, betont Buschert. „Sperrmüll ist nie kostenlos.“
Weil es immer wieder Probleme gibt, weist der Pressesprecher noch einmal ausdrücklich darauf hin: „Bau- und Renovierungsabfall ist kein Sperrmüll. Dieser wird von uns nicht abgeholt.“ Und noch eins ist wichtig: „Am Abholtag muss der Sperrmüll ab 6 Uhr am Straßen-/Gehwegrand liegen beziehungsweise dort, wo die Abfallgefäße zur Leerung stehen würden. Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend rausgestellt werden.“
Wer es besonders eilig hat, die alte Polstergarnitur oder Waschmaschine zu entsorgen, hat eine zweite Möglichkeit. „Sperrmüll sowie Elektrogeräte können direkt beim Wertstoffhof in Vimbuch angeliefert werden“, berichtet Buschert. „Die Gebühren richten sich nach der Satzung des Landkreises Rastatt.“ Das bedeutet: Bildschirm- und Kühlgeräte sowie alle anderen Elektro- und Elektronikgeräte können dort kostenlos abgegeben werden.
Sprecher verweist auf Verschenk- und Tauschmarkt des Landkreises
Im Sinne der Nachhaltigkeit hat Matthias Buschert einen weiteren Tipp. „Gebrauchsfähige Waren können auch auf der Online-Plattform ,Verschenk- und Tauschmarkt‘ des Landkreises Rastatt verschenkt oder getauscht werden“, sagt er.
Diese Börse betreibt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landratsamtes. Dort können kostenlos und nach Rubriken geordnet die verschiedensten ausrangierten Dinge vom Autozubehör über Haushaltsgeräte bis hin zu Textilien und Möbeln angeboten werden. Die Homepage dient also ausdrücklich der Abfallvermeidung. Man kann auf der Seite Artikel anbieten, aber auch Suchanzeigen aufgeben. Im Gegensatz zu Ebay Kleinanzeigen ist die Plattform des Landkreises ein reiner Verschenk- und Tauschmarkt. Die Anbieter dürfen kein Geld verlangen.