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Gericht hat entschieden

Der Bürgerdialog der AfD in Bühl darf nicht stattfinden

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion zur Nutzung des Bürgerhauses Neuer Markt in Bühl abgewiesen. Diese hatte für diesen Freitag einen Bürgerdialog geplant. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Großer Saal Bürgerhaus Neuer Markt Bühl
Die Plätze müssen leer bleiben: Für den von der Landesgruppe Baden-Württemberg der AfD-Bundestagsfraktion geplanten Bürgerdialog bleiben die Türen des Bürgerhauses Neuer Markt geschlossen. Foto: Jan Bürgermeister

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