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Gemeinderat beschließt

Die Steingärten stehen in Bühl vor dem Aus

Still und leise hat der Bühler Gemeinderat das Ende der sogenannten Steingärten im Stadtgebiet eingeleitet. Ausgelöst wurde dieses durch den Bebauungsplan Herrenbergstraße im Stadtteil Altschweier. Für den hat der Gemeinderat ein explizites Verbot von Steingärten beschlossen. Das soll es in Zukunft für alle Neubaugebeite geben.

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Steingärten sind in Bühl in Zukunft nicht mehr erwünscht. Für den Bebaungsplan Herrenbergstraße in Altschweier hat der Gemeinderat sie jetzt explizit verboten. Foto: Sandbiller

Bereits am 16. Mai 2018 hat das Gremium den Bebauungsplanentwurf Herrenbergstraße gebilligt und damit den Weg für die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden frei gemacht. Fünf Behörden gaben Anregungen, die zu einer Überarbeitung des Entwurfs führten. Das ist das übliche Geschäft einer Gemeindeverwaltung und wenig aufregend.

Bundesweite Diskussionen

Spannend wurde es am 7. Februar, als sich der Technische Ausschuss erneut mit dem inzwischen angepassten Bebauungsplan beschäftigte. Nachdem seit einigen Jahren bundesweit über die zunehmend in Mode gekommenen Steingärten und deren Verbot diskutiert wird, zog das Gremium die Reißleine.

Ökologisch wertlos

Über die Ästhetik dieser Anlagen mag man geteilter Meinung sein, unstrittig ist, dass sie ökologisch wertlos sind. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss die Passagen im Bebauungsplan, die auf die Gestaltung der Grünflächen eingehen, modifiziert. Das hat für potenzielle Bauherren erhebliche Auswirkungen. Schotterflächen (und nichts anderes sind diese Steingärten) sind verboten. Der Gemeinderat hat die überarbeitete Fassung einstimmig beschlossen und wird Öffentlichkeit und Behörden im Hinblick auf die Änderungen nun erneut beteiligen.

Explizit verboten

Der entscheidende Unterschied zur ersten Fassung ist die Definition der privaten Grünflächen. „Als Hausgärten gelten gärtnerisch genutzte Grünflächen, die durch eine gärtnerische Gestaltung und Pflege geprägt sind“, heißt es. „Zusätzlich werden Schotterflächen auch explizit ausgeschlossen.“

Gemeinderäte freuen sich

Pit Hirn (SPD) fand das „gut formuliert“. Franz Fallert (FW) forderte, dieses Verbot in Zukunft bei allen neuen Bebauungsplänen in Bühl zu übernehmen. Dies sagte Oberbürgermeister Hubert Schnurr ausdrücklich zu. Das passte gut, standen doch am selben Abend gleich zwei weitere Bebauungspläne auf der Tagesordnung. Zunächst war dies die Änderung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Bußmatten, die den Neubau des Schaeffler-Entwicklungszentrums betrifft, zum anderen der Bebauungsplan Weinstraße/Weinbergstraße in Eisental.

Gilt nicht für Gewerbegebiete

Auch im letzteren Baugebiet ging es um die Behandlung der Stellungnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Beteiligung. Barbara Thévenot, Abteilungsleiterin Stadtplanung, Hochbau und Klimaschutz im Rathaus, bestätigte die Forderung aus dem Rat für Eisental. Weil der Bebauungsplan erneut in die Offenlage geht, sei dies problemlos möglich. OB Hubert Schnurr stellte aber fest, dass er das Verbot von Schotterflächen nicht für Gewerbegebiete wünscht. Bußmatten ist also nicht betroffen.

Schwierige Verhandlungen

Timo Gretz (SPD) wies darauf hin, dass es innerhalb des Bebauungsplans in Altschweier neun Grundstücke mit sieben Eigentümern gebe. „Kein Grundstück kann aus sich bebaut werden“, meinte er. „Die Stadtverwaltung muss die Leute zusammenbringen.“ Die Bauplätze seien unstrittig notwendig für die Entwicklung des Dorfes. Gretz warnte davor, Flächen „für die Urenkel aufzusparen“. Schnurr will sich um die notwendigen Verhandlungen kümmern. „Notfalls bleibt uns das Instrument der Umlegung“, erklärte er.

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