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Entscheidung im Juni

Fällt das Bühler Zwetschgenfest erstmals in seiner Geschichte aus?

Ein Jahr ohne Bühler Zwetschgenfest? Eigentlich unvorstellbar, und doch könnte es jetzt so kommen. Zwar sind Großveranstaltungen wegen der Corona-Pandemie zunächst nur bis 31. August verboten, doch dass sie danach wieder stattfinden können, ist ungewiss.

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Publikumsmagnet Zwetschgenfest: NIcht nur beim Umzug (das Bild stammt aus dem vergangenen Jahr) strömen die Menschenmassen. Ob das Fest in diesem Jahr stattfinden kann, ist noch offen. Foto: Bernhard Margull

Die schrittweisen Lockerungen der Corona-Auflagen machen manches wieder möglich. Großveranstaltungen bleiben mindestens bis 31. August verboten. Wie es danach weitergeht, weiß niemand, und so ist es fraglich, ob das Bühler Zwetschgenfest in diesem Jahr gefeiert werden kann oder erstmals in seiner Geschichte ausfällt.

Bis zum 31. August sind Großveranstaltungen nicht erlaubt. Für die Stadt Bühl ist das ein zwiespältiges Datum. Theoretisch wäre das Zwetschgenfest, das in diesem Jahr zum 73. Mal gefeiert werden könnte, also noch möglich. Derzeit ist das Fest vom 10. bis zum 14. September geplant.

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Aber grau ist bekanntlich alle Theorie, schwarz auf weiß gibt es keine Sicherheit. Viele Fragezeichen stehen noch in der Luft: Wie genau münzt die Landesregierung die Berliner Beschlüsse vom Mittwoch in eine Verordnung um? Wer definiert wie eine Großveranstaltung? Und wie geht es ab dem 1. September weiter?

Stadt wartet auf Landesverordnung

Auf eine Anfrage von bnn.de sagte Marius Merkel von der städtischen Pressestelle, dass die Stadtverwaltung zuerst abwarte, wie die Landesverordnung konkret ausfalle, um dann mit allen Betroffenen Gespräche zu führen, wie die Vorgaben umgesetzt werden können. Büchereien beispielsweise dürften ab Montag wieder öffnen.

Bei der Mediathek werde das zunächst nicht der Fall sein, da sie montags eh geschlossen habe und zunächst geklärt werden müsse, wie die Wiedereröffnung aussehen könnte. „Wir erwarten Stand heute die Landesverordnung erst am Freitagabend“, sagte Merkel, „vor nächster Woche können also keine Gespräche geführt werden.“

OB ist pessimistisch

Wie es mit den kulturellen Angeboten weitergeht, werde ebenfalls zu besprechen sein. Das gilt für den Bühler Kultursommer, dessen Angebote vor dem 31. August liegen, und natürlich für das Bühler Fest schlechthin, das Zwetschgenfest. Oberbürgermeister Hubert Schnurr vermeidet zwar eine vorzeitige Festlegung, aber er ist pessimistisch gestimmt: „Gefühlsmäßig glaube ich nicht, dass das Fest dieses Jahr gefeiert werden kann.“

Kritische Stimmen aus Einzelhandel

Grundsätzlich seien die in Berlin verkündeten Maßnahmen sinnvoll, urteilt Schnurr: „Es ist eine gewisse Stabilisierung eingetreten, aber zu einer vollständigen Entwarnung gibt es keinerlei Anlass. Das geben die Zahlen nicht her.“

Es sei auch richtig, alle 14 Tage die Entwicklung neu zu beurteilen und auf diesem Wege nach und nach weitere Lockerungen zu ermöglichen und „schrittweise in die Normalität zurückzukehren“. Die Hoffnung sei es, dass die Dinge bis Ende Juli wieder so weit im Lot seien, „dass wir nach den Sommerferien wieder mit einem normalen Leben beginnen können.“

Es seien aber auch schon kritische Stimmen aus dem Einzelhandel an ihn herangetragen worden, die sich verwundert über die 800-Quadratmeter-Regel zeigten und fragten, wie man auf die Zahl komme. Ein Ursprung liege wohl in der Baurechtsnutzungsverordnung: Diese ordne alles, was darüber liegt, der Rubrik Einkaufscenter zu: „Das kommt aus den 80er Jahren, als man so die von Einkaufscentern auf der grünen Wiese ausgehenden Gefahren für die Innenstädte reduzieren wollte.“

Entscheidung spätestens Mitte Juni

Heikel bleibe indes auch über diesen Termin hinaus die Frage von Großveranstaltungen. Schon vor drei oder vier Wochen sei mit Blick auf das Zwetschgenfest klar gewesen, dass spätestens Mitte Juni eine Entscheidung fallen müsse: „Wir hätten dann noch genügend Zeit zur Vorbereitung.“

In der kommenden Woche sollen die Gespräche mit den Beteiligten beginnen, und das sind bei einen Volksfest dieser Größenordnung nicht wenige: „Wir werden hier die verschiedenen Interessen sehr genau abwägen müssen.“

Wenn auch noch nicht ganz klar sei, was unter einer Großveranstaltung zu verstehen sei, macht sich Schnurr keine Illusionen: „Dass das Zwetschgenfest unter diese Kategorie fällt, steht außer Frage.“ Spätestens in zwei Monaten also wird es feststehen, ob zum ersten Mal in seiner Geschichte das Zwetschgenfest ausfallen muss.

Kommentar

„Wer weiß, was uns die Zukunft bringt, die niemand von uns kennt...“: So heißt es in einem Lied des Liedermachers Hannes Wader. Ungewissheit ist das alles beherrschende Gefühl dieser Tage, auf wirtschaftlicher und gesellschaftlicher, auf privater wie beruflicher Ebene. Umso wichtiger ist es, wenn es eine Perspektive gäbe, wie sich die Dinge entwickeln, wenn es zumindest ein Stück weit Planungssicherheit gäbe. Das betrifft Familien und Unternehmen gleichermaßen. Und dies gilt auch für die Bühler Stadtverwaltung. Sie tut sicherlich recht daran, wenn sie keine vorschnellen Entscheidungen treffen und erst Gespräche mit allen Betroffenen führen möchte. Dazu braucht sie auch klare Ansagen der Landesregierung? Ist beispielsweise der Bühler Kultursommer eine Großveranstaltung? Beim Zwetschgenfest dagegen ist diese Frage schnell beantwortet. Der Stichtag 31. August ist für das Traditionsfest nur auf den ersten Blick günstig. Denn ob Großveranstaltungen danach wieder möglich sein werden oder das Verbot noch einmal verlängert wird, kann heute niemand seriös vorhersagen. Im Zweifel müsste also zweigleisig geplant werden, was angesichts der Haushaltslage natürlich auch Fragen aufwirft: Warum Kosten produzieren für ein Fest, dessen Chancen vielleicht allenfalls 50:50 stehen? Wir werden uns auch damit abfinden müssen, dass es den Stichtag, an dem alles wieder auf Anfang gestellt wird, nicht geben kann. Die Rückkehr in die Normalität, wie immer man sie auch definieren mag, kann es nur schrittweise geben.

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