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Vermarktungswege sind bekannt

Geht Weizen von PFC-Flächen ins Elsass?

Nach dem PFC-Skandal in Mittelbaden wurden mehrere Vorgaben eingeführt. Die meisten Landwirte halten sich daran - aber nicht alle. Manche "schwarzen Schafe" strecken belastetes Weizen oder verkaufen es ins Elsass. Die Frage steht im Raum, welche Möglichkeiten die Behörden tatsächlich in der Hand haben, um den Weizenanbau zu lenken.

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Symbolbild Foto: Pixabay


Nach dem PFC-Skandal in Mittelbaden wurden mehrere Vorgaben eingeführt. Die meisten Landwirte halten sich daran - aber nicht alle. Manche „schwarzen Schafe“ strecken belastetes Weizen oder verkaufen es ins Elsass. Die Anbauempfehlungen der Behörden sind eigentlich unmissverständlich formuliert, „Weizen und Triticale sollen auf belasteten Flächen nicht mehr angebaut werden! Hier ist mit Nutzungsbeschränkungen bis hin zu Vermarktungsverboten und erhöhten Kosten für Untersuchungen zu rechnen“. Und es muss betont werden, dass die allermeisten Landwirte dieser und den weiteren Vorgaben aus dem PFC-Skandal in Mittelbaden auch folgen, obwohl es sich nur um Empfehlungen und keineswegs um Verbote handelt. Sie haben ihren Anbau angepasst, zum Teil mit erheblichem Aufwand, hohen Kosten sowie Ertragseinbußen, denn für PFC-belastete Lebensmittel besteht ein Vermarktungsverbot. Aber schwarze Schafe scheint es auch hier zu geben.

Gestreckt oder über die Grenze gebracht

Es ist die Rede von Landwirten, die sich nicht an die Vorgaben zu halten scheinen und Weizen nach wie vor auf PFC-Flächen anbauen und ihn dann mit unbelastetem zur Verwendung als Futtermittel strecken, um die vorgegebenen PFC-Werte auf diesem Wege einhalten zu können. Eine weitere „interessante“ Vermarktungsoption soll der Verkauf von solchem Weizen von PFC-Flächen ins benachbarte Elsass sein. Auf Anfrage bestätigte die Stabsstelle PFC der BNN jedenfalls, dass „den beteiligten Behörden die genannten Vermarktungswege bekannt sind, die zuständigen Behörden in Frankreich wurden schon frühzeitig über die PFC-Problematik und das Vorgehen der Behörden in Baden-Württemberg informiert. Richtig ist, dass nach unserer Kenntnis die PFC-Problematik derzeit in Frankreich nicht denselben hohen Stellenwert wie hier in Baden-Württemberg einnimmt“. Bei Einhaltung der Vorgaben sei ein Inverkehrbringen möglich, egal ob der Weizen als Futtermittel an einen Vermarkter in Baden oder im Elsass geliefert werde“, so die Stabsstelle. Offenbar steckt also mehr dahinter als nur ein Gerücht. Bereits 2016 berichteten die BNN über PFC-belasteten Weizen, der mit unbelastetem als Futtermittel vermischt wurde, was geltendem Recht nicht widerspricht. Das Regierungspräsidium versicherte damals, es werde künftig eine vergleichbare Situation nicht mehr geben, wer sich nicht an die Empfehlungen halte, müsse damit rechnen, dass die Erzeugnisse nicht in Verkehr gebracht werden dürften. Wie schwer es ist, solche Versprechungen allerdings dann auch durchzusetzen, zeigte sich 2017: „Die Voraussetzungen für ein Anbauverbot für Weizen liegen nach unserer Einschätzung nicht vor“, so damals die Stabsstelle, und „die Landwirte hätten erst nach der Aussaat erfahren, dass ihre Flächen belastet seien“.

Was können die Behörden tun?

Die Frage steht im Raum, welche Möglichkeiten die Behörden tatsächlich in der Hand haben, um den Weizen-Anbau der wenigen Uneinsichtigen entsprechend den Empfehlungen zu lenken? Zu beachten sei auch, dass lediglich Weizen in Verkehr gebracht werden dürfe, der die geltenden Beurteilungswerte unterschreite. Insofern könne auch nicht die Rede von „PFC-belastetem Weizen“ sein, schwächt die Stabsstelle ab. Aber Unterschreitung der vorgegebenen Werte heißt nicht zwangsläufig auch PFC-frei.
Und selbst wenn die PFC-Werte im Futtermittel insgesamt eingehalten werden, verschwinden die Chemikalien ja dadurch nicht aus dem Getreide, sondern gelangen darüber in die Nahrungskette, was wiederum Kontrollen von Milch, Eiern oder auch Rinderleber nach sich ziehen muss. Zudem liegen keine ausreichenden Erkenntnisse über die Wirkungen kurzkettiger PFC in den Tierarten Schwein, Rind und Huhn vor, deshalb „wird ein sehr niedriger Wert angestrebt, damit der Weizen überhaupt als Bestandteil einer Futtermischung verwendet werden kann“, so das Ministerium für Ländlichen Raum (MLR) in Stuttgart.

Keine besondere Kennzeichnungspflicht

Inzwischen bestehe beim Anbau bestimmter Kulturen auf bestimmten Flächen ein hinreichender Verdacht, dass diese weder als Lebensmittel noch als Futtermittel sicher in Verkehr gebracht werden können, räumt das Ministerium ein. Aber bis zum Gegenbeweis gilt nach wie vor, dass Futtergetreide, das die Vorgaben erfüllt, verfüttert werden darf und diesbezüglich auch keine besondere Kennzeichnungspflicht hat. Es ist demnach also auch den Landwirten nicht möglich zu erkennen, ob ihr Futtermittel, das sie kaufen, „PFC-Weizen“ enthält. Hinsichtlich der Vermarktung des Weizens bestehe weder eine Anzeigepflicht der Landwirte, noch eine Kontrollpflicht der Verwaltung. Die Vermarktung erfolge individuell aufgrund marktwirtschaftlicher Mechanismen und Regelungen, erklärt die Stabsstelle auf Anfrage der BNN.

Auf mehrfache Nachfrage der BNN, welche Optionen denn überhaupt bestehen würden, diesem uneinsichtigen Verhalten einiger Landwirte einen Riegel vorzuschieben, erklärte Jürgen Wippel, Pressesprecher des MLR, die zuständige Behörde sei das Regierungspräsidium Karlsruhe und dieses könne die für die Einhaltung der futtermittelrechtlichen Vorschriften notwendigen Anordnungen und Maßnahmen treffen, die zur Feststellung oder Ausräumung eines solchen Verdachts sowie zum Schutz vor Gefahren für die Gesundheit erforderlich seien.

Diese Schritte hat das Regierungspräsidium nun wohl gemacht, denn es wurde einen Monat nach der ersten BNN-Anfrage ein Schreiben an die Landwirte mit PFC-Flächen verschickt, nach dem sich der Landwirt nun bei einem Weizenanbau entgegen der Empfehlungen auf eigene Kosten um die PFC-Untersuchung seines Weizens in einem qualifizierten Labor kümmern und das auch entsprechend belegen müsse. Anschließend entscheide die Behörde dann über eine eventuelle mögliche weitere Verwendung, was neben Weizen auch Soja und Triticale einschließe, so das MLR.

Von unserer Mitarbeiterin Patricia Klatt
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