Es gab keine Jubelschreie. Gleich mehrere Stadträte haben in der Sitzung des Technischen Ausschusses erhebliche Bedenken geäußert, als sie die Nachverdichtung in der Schulstraße durchwinkten. Der neue Geschosswohnungsbau auf dem Freigelände gegenüber der ehemaligen Realschule ist ein typischer Problemfall in der Bühler Kernstadt.
Für weite Bereiche besteht nämlich kein gültiger Bebauungsplan. Bauanträge sind deshalb nach dem berüchtigten Paragraf 34 des Baugesetzbuches zu beurteilen, der die „Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ regelt und in den vergangenen Jahren in Bühl immer für Ärger sorgte.
Neubauten sollen sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“.