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Eilantrag an das Verwaltungsgericht

Justiz entscheidet über Bürgerdialog der AfD in Bühl

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe möchte die AfD-Bundestagsfraktion per Eilantrag erreichen, dass sie im Bühler Bürgerhaus Neuer Markt einen Bürgerdialog veranstalten kann. Die Stadt hat den bereits unterschriebenen Mietvertrag nach dem Eintreffen der neuen Corona-Landesverordnung storniert.

Bürgerhaus Bühl
Das Bürgerhaus Neuer Markt: Seit November sind Beschäftigte dort in Kurzarbeit. Mittlerweile ist sie auf andere Bereiche der Stadtverwaltung ausgeweitet worden. Foto: Bernhard Margull

Die AfD-Bundestagsfraktion kündigt für Freitag, 13. November, einen Bürgerdialog im Bühler Bürgerhaus Neuer Markt an. Per Flyer und Zeitungsanzeige wirbt sie für die Veranstaltung mit dem Untertitel „Perspektiven für unser Land“. Doch darf die Veranstaltung überhaupt stattfinden? Die Antwort auf diese Frage müssen Verwaltungsrichter geben.

Die Stadt hat die zunächst gegebene Zusage für das Bürgerhaus mit dem Verweis auf die Corona-Auflagen zurückgezogen. Die AfD-Fraktion hat per Eilantrag, unterzeichnet von ihren Vorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland, das Verwaltungsgericht Karlsruhe angerufen.

Geplant sind in Bühl Vorträge der Bundestagsabgeordneten Martin Hess (Ludwigsburg), Marc Jongen (Neckar-Zaber) und Marc Bernhard (Karlsruhe), dem Sprecher der Landesgruppe Baden-Württemberg in der AfD-Bundestagsfraktion. Themen sollen Sicherheitspolitik, Rechtsstaat, Arbeitsplätze und Umweltschutz sein.

Alle öffentlichen Veranstaltungen Externer waren abzusagen.
Wolfgang Jokerst, Bühler Bürgermeister

„Der Mietvertrag für das Bürgerhaus Neuer Markt war bereits unterschrieben“, sagte der Bühler Bürgermeister Wolfgang Jokerst am Mittwoch auf Anfrage der Redaktion. „Als am 28. Oktober die neue Corona-Verordnung kam, haben wir im Krisenstab ein einheitliches Vorgehen für das Bürgerhaus beschlossen. Alle öffentlichen Veranstaltungen Externer waren demnach abzusagen.“ Die aktuell gültige Corona-Landesverordnung schreibe vor, für den November alle Kulturhäuser zu schließen.

Der Einwand, dass im Bürgerhaus nicht nur kulturelle, sondern auch politische Veranstaltungen stattfinden, ist aus Jokersts Sicht nicht geeignet, die städtische Argumentation zu widerlegen. „Die AfD hat dieses Argument vorgebracht. Wir haben deshalb dem Gericht eine Übersicht über die politischen Veranstaltungen im Bürgerhaus zukommen lassen.

Es sind ziemlich wenige.“ Sitzungen des Gemeinderats, erläutert der Bürgermeister, seien keine politischen Veranstaltungen, der Gemeinderat sei ein Organ der Gemeinde. Auch die Informationsveranstaltung des Klinikums Mittelbaden am vergangenen Donnerstag sei keine Ausnahme von der Regel gewesen: „Im Bürgerhaus gab es nur die Aufzeichnung der Informationsveranstaltung, die online auch live verfolgt werden konnte. Es war keinerlei Öffentlichkeit im Bürgerhaus dabei.“

Bürgermeistert irritiert über „geschlossene Veranstaltung“

Wie Jokerst sagte, habe die AfD zunächst eine lokale Veranstaltung angemeldet, dann sei sie über die Landespolitik zur Bundestagsfraktion gewandert. Irritiert zeigte er sich darüber, dass der „Bürgerdialog“ als „geschlossene Veranstaltung“ deklariert werde. In den Veröffentlichungen der AfD heißt es zusätzlich: „Gäste können vor Ort zugelassen werden.“ Könne bei solchen Vorgaben ein Bürgerdialog öffentlich genannt werden, fragt Jokerst: „Es scheint, dass die AfD nur bestimmte Bürger dabei haben möchte.“

Die von der Redaktion an die AfD-Bundestagsfraktion übermittelten Fragen blieben bislang unbeantwortet. Flyer und Zeitungsanzeige können als Indiz gewertet werden, dass die Fraktion zuversichtlich ist, vor dem Verwaltungsgericht einen juristischen Sieg zu erringen. Die Entscheidung soll laut einer Sprecherin des Karlsruher Gerichts spätestens am Donnerstag fallen. Die unterlegene Seite könne in einem weiteren Schritt dann vor Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ziehen.

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