Bühl ist vom Verkehrslärm geplagt: Es gibt Straßen, über die pro Jahr mehr als drei Millionen Fahrzeuge rollen. Krach und Abgase sind die Folge. Die Bürger können mit eindrücklichen Beispielen aufwarten. So schildert ein Altschweierer das Lärmproblem auf der L83: „Mit Werten zwischen 65 und 70 dB(A) für unser Haus ist ein gemütliches, entspanntes Mittagessen oder Kaffee und Kuchen auf unserer Terrasse wirklich nicht möglich“. Immer wieder genannt wird die Bühlertalstraße als Problemverkehrsweg. Sie ist einer von vielen.
An der Notwendigkeit eines Lärmaktionsplans und der Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen zur Lärmminderung besteht also kein Zweifel, wie der Bühler Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung deutlich machte. Einstimmig gab das Gremium seinen Segen zur Umsetzung des Plans, und ebenso einmütig kam dazu der Deckel auf die Behandlung der Stellungnahmen, die während der Offenlage des Werks bei der Verwaltung eingingen.
Georg Feuerer hoffte als Fraktionssprecher der CDU, dass die Maßnahmen bald umgesetzt werden. Karl Ehinger freute sich für die Freien Wähler besonders, dass die L85, der Autobahnzubringer, bei Vimbuch 2023/24 Flüsterasphalt erhalten soll. „Vordringlichen Handlungsbedarf“ sah Ehinger bei Industrie-, Haupt-, Rhein- und Bühlertalstraße.
Tempolimit in Bühl als Anreiz zum Fahrradfahren
Pit Hirn (SPD) bewertete den Lärmaktionsplan als gut. Er thematisierte noch eine Problemstelle in der Bühler Infrastruktur: Vom Jägerkreisel Richtung Oberweier seien Auto-Poser unterwegs.
Walter Seifermann konstatierte für die GAL, bei Tempo 30 werde Lärm gemindert und die Verkehrssicherheit erhöht. Ein Tempolimit könnte durchaus Anreiz sein, aufs Fahrrad zu steigen, wenn man letztlich mit dem Drahtesel schneller als mit dem Auto sei. Lutz Jäckel (FDP) lenkte das Augenmerk auf die Bahn. „Wir wollen mehr Schienenverkehr“, sagte er. Das sei aber mit mehr Lärm verbunden. Da sei zu überlegen, mit welchen baulichen Maßnahmen diesem Problem begegnet werden könne.
Wie sehr das Thema Verkehrslärm die Menschen in Bühl beschäftigt, zeigt das Ergebnis der Offenlage. 31 Seiten umfassen die Stellungnahmen, 20, und damit die deutliche Mehrzahl, stammen von Bürgerinnen und Bürgern aus der Kernstadt wie den Stadtteilen.
Eine der Hauptforderungen: Tempo 30. Wie in der Beratungsrunde am Mittwoch deutlich wurde, ist eine der Stellungnahmen gleich von elf Personen unterschrieben und darüber hinaus weitere siebenmal eingereicht worden.
Darin fordern die Bürger eine Lärmschutzwand oder einen Wall zwischen Vimbucher Autobahnüberführung und „Herzigbrücke“. So schnell dürfte daraus nichts werden, aber die Maßnahme Lückenschluss werde wegen der Vielzahl an Rückmeldungen langfristig im Lärmaktionsplan aufgenommen, heißt es vonseiten der Stadtverwaltung. Darüber hinaus soll als kurzfristige Maßnahme eine Temporeduzierung auf 120 Kilometer pro Stunde angestrebt werden. 137 Seiten umfasst der Erläuterungsbericht des Fachbüros
Es sind einige Steinchen im großen Mosaik der Lärmbekämpfung, die hoch angesiedelt wird. Vor diesem Hintergrund erteilt die Verwaltung einem Einwand des Karlsruher Verkehrsverbunds (KVV) eine Absage: Der beklagte, Tempo 30 bremse die Linien-Busse aus. Die Stadt wertet das Wohl der Bürger höher.
Einige Bühler fordern mehr Geschwindigkeitskontrollen
Die Bühler, die mehr Geschwindigkeitskontrollen fordern, dürfen hoffen. Im Herbst kommt der neue mobile Blitzer. Weitere Stellungnahmen beschäftigen sich mit möglichen Verkehrskonzepten. Diese Thematik wird jedoch nicht im Lärmaktionsplan behandelt.
Wie komplex das Thema ist, zeigt der Erläuterungsbericht des Büros Kurz und Fischer zum Aktionsplan. 137 Seiten umfasst er, zwölf davon entfallen auf den Katalog, in dem die Maßnahmen aufgeführt sind, die kurz-, mittel- und langfristig eine Lärmminderung bringen sollen.
Lärm ist eine Geißel unserer mobilen Gesellschaft. Er mindert die Lebensqualität, er macht krank und muss deshalb reduziert werden. Darin waren sich die Sprecher aller Fraktionen im Bühler Gemeinderat am Mittwochabend einig. Aus diesem Grund hat das Kommunalparlament bereits am 18. Dezember 2019 beschlossen, dass ein Lärmaktionsplan auf Basis der Umgebungsrichtlinie kommt. Diese verpflichtet die Staaten der EU, den Umgebungslärm zu messen und die Ergebnisse zu veröffentlichen.