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Verhandlungen im November und Januar

Missbrauchsfälle im Raum Bühl vor Gericht

Mehrere Missbrauchsfälle vor dem Amtsgericht in Baden-Baden: Ein 37-Jähriger aus Bühl soll im Frühjahr 2020 seine damals 10-jährige Tochter mehrmals sexuell missbraucht haben. Einem 60-Jährigen wird zur Last gelegt, in 32 Fällen drei Mädchen sexuell missbraucht zu haben.

Außenaufnahme des Landgerichts Baden-Baden.
Außenaufnahme des Landgerichts Baden-Baden. Foto: Uli Deck/dpa

Das Landgericht Baden-Baden setzt sich in naher Zukunft mit zwei Fällen sexuellen Missbrauchs auseinander. Im November beginnt die Verhandlung gegen einen 37-Jährigen aus Bühl. Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, seine damals zehnjährige Tochter in seiner Wohnung im Frühjahr 2020 in mehreren Fällen sexuell missbraucht und in einigen Fällen auch gefilmt zu haben.

Die Aufnahmen hat er laut Staatsanwaltschaft anderen Chat-Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Die Straftaten seien bei Ermittlungen einer Polizeidienststelle in Norddeutschland gegen eine andere Person bekannt geworden, auf deren Mobiltelefon entsprechende Dateien festgestellt wurden.

Das Amtsgericht Baden-Baden erließ nach der Festnahme des 37-Jährigen im November 2020 wegen Wiederholungsgefahr einen Haftbefehl und wies ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein.

Die im Juli von der dritten großen Strafkammer zugelassene Anklage umfasst 13 Straftaten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie Besitzes und der Verbreitung von kinderpornographischer Schriften. Als Hauptverhandlungstermin hat das Landgericht den 16. November um 9.30 Uhr mit Fortsetzung am 23. November bestimmt.

Mädchen zeigte 60-Jährigen an

Zudem beginnt am 11. Januar 2022 um 9.30 Uhr mit Fortsetzungen am 13. und 27. Januar die Verhandlung gegen einen 60-Jährigen aus dem Bühler Raum.

Dem nicht vorbestraften Mann wird zur Last gelegt, zwischen November 2014 und Ende Mai 2020 in 32 Fällen drei Mädchen zwischen acht und zwölf Jahren teils schwer sexuell missbraucht zu haben. Das Verfahren kam laut Staatsanwaltschaft durch die Anzeige eines der Mädchen nach der letzten Tat in Gang.

Bei den Ermittlungen ergaben sich demnach Hinweise auf den sexuellen Missbrauch weiterer Kinder. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, befindet sich der Angeklagte nicht in Untersuchungshaft und schweigt bislang zur den Vorwürfen.

Beim Angeklagten soll zudem auch Unterwäsche eines der Kinder in seinem Kleiderschrank gefunden worden sein. Seine DNA wurde laut Staatsanwaltschaft außerdem am Körper des mutmaßlich letzten Opfers entdeckt.

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