Skip to main content

Ohne Maske Verboten ausgesetzt

Mit Attest von Maskenpflicht befreit: Bühler fühlt sich angefeindet

Die Maskenpflicht wird laut Umfragen von der Mehrheit der Deutschen akzeptiert. Menschen aber, die aufgrund einer Erkrankung von der Pflicht befreit sind, erleben im Allltag mitunter Anfeindungen und Verbote, wie das Beispiel eines 38-Jährigen aus dem Raum Bühl zeigt.

dpatopbilder - 30.04.2020, Sachsen, Dresden: Mundschutze hängen auf einer Wäscheleine nebeneinander. In Sachsen sind im Kampf gegen Corona-Pandemie die Beschränkungen des Lebens vorsichtig gelockert, es gilt jedoch eine Maskenpflicht im Einzelhandel. Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ | Verwendung weltweit
Sauber aufgereiht: Die Maskenpflicht kann bei einer Reihe von Erkrankungen zu Problemen führen. Betroffene Personen können sich deshalb per ärztlichem Attest von der Maske befreien lassen. Foto: Sebastian Kahnert picture alliance/dpa

Von Katrin König-Derki

Dennis G. (Name von der Redaktion geändert) fühlt sich diskriminiert. Wegen psychischer Probleme hat ihm seine Hausärztin attestiert, keinen Mund-Nasenschutz tragen zu müssen. Im Alltag aber begegnet er immer wieder Hürden, wenn nicht gar Anfeindungen, sobald er auf die rechtlich zugelassene Ausnahmeregelung für Maskenpflicht pocht, die unter anderem auch für Asthmatiker gilt.

Panikattacken wegen Mund-Nasen-Maske befürchtet

„Eine Maske führt bei mir dazu, dass ich stark schwitze und hyperventiliere“, beschreibt er die Erfahrungen der ersten Wochen. „Aufgrund meiner Erkrankung muss ich sogar mit Panikattacken rechnen. So weit wäre es vermutlich auch gekommen, wenn ich mir die Maske nicht immer schnell abgenommen hätte, weil ich die Probleme kommen sah.“

Im Einzelhandel werde der 38-Jährige meistens nach Vorlegen des Attestes eingelassen, spüre aber „böse Blicke“ und werde auch schon verbal attackiert; eine Verkäuferin eines Supermarktes in Sinzheim habe ihn sogar ganz abgelehnt, weshalb er sich bei der Zentrale beschwerte. „Seither sagen sie dort nichts mehr.“

Sogar beim Blutspenden habe man ihm nicht gestattet, die Maske abzunehmen, „und das in Zeiten, wo die Anzahl der Blutspender ohnehin gesunken ist“. Statt einen langjährigen Blutspender auf diese Weise vor den Kopf zu stoßen, befindet er, „sollten die Organisatoren lieber das Blut der Spender auf Covid-19-Antikörper mittesten, dann würden sicherlich wieder mehr Menschen kommen“.

Keine Ausnahme beim Europapark-Besuch

Das Gefühl, sich ständig verteidigen zu müssen, verwandelte sich in Wut und Enttäuschung, als Dennis G. beim Europapark darauf hingewiesen wurde, dass der Aufenthalt im Wartebereich und das Nutzen von Attraktionen sowie Restaurantbesuche an die Maskenpflicht gekoppelt seien.

„Offiziell hieß es dort, man habe gemeinsam mit den Behörden ein Konzept erstellt, das keine Ausnahme zulässt“, sagt er. „Meiner Ansicht nach handelt es sich aber um Bequemlichkeit. Wahrscheinlich will sich niemand in verantwortlicher Position mit den Klagen anderer auseinandersetzen, die sich über Besucher ohne Masken aufregen oder gleich selbst darauf verzichten.“

Auf einen Flug in den Urlaub, wie er ihn eigentlich geplant habe, müsse er wohl auch verzichten: „Die Fluggesellschaft hat mir nicht einmal auf meine Anfrage, ob ich ohne Maske fliegen darf, geantwortet.“

Diskriminierungsstelle erhält viele Anfragen

Die Diskriminierungsstelle des Bundes in Berlin erachtet die Beschwerden des Bühlertälers als gerechtfertigt. Laut Referent Daniel Scherr sind dessen Erfahrungen kein Einzelfall: „Leider erreichen uns eine Vielzahl von Anfragen behinderter und/oder chronisch erkrankter Betroffener, die wegen der Corona-Krise und damit einhergehenden Beschränkungen Probleme haben, insbesondere wegen der Maskenpflicht.“

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbiete Benachteiligungen aus den genannten Gründen vor allem im Erwerbsleben und bei bestimmten privaten Rechtsgeschäften, „also zum Beispiel auch bei Einkäufen oder beim Besuch von Freizeitparks“. Dennis G. stehe ein Anspruch auf Unterlassung gegenüber Betrieben zu, die dem Gesetz zuwider handelten.

Er könne Schadensersatz geltend machen, wenn er finanzielle Einbußen durch die Benachteiligung nachweise. Eine weitere Option sei, eine Entschädigung einzufordern, „eine Art Schmerzensgeld für die mit der Diskriminierung verbundene Persönlichkeitsrechtsverletzung“. Das Landesnetzwerk Antidiskriminierung plant derweil, eine Musterklage zu seinem Thema zu anzustrengen.

Betroffener wünscht sich weniger starre Haltung

Dennis G. wünscht sich letztlich eine weniger starre Haltung seitens der Politik: „Ich bin häufig in Frankreich unterwegs, dort gilt nur die Empfehlung, Maske zu tragen. Das würde vieles vereinfachen.“ Die meisten Kunden, die in grenznahen Supermärkten keine Maske trügen, seien übrigens Deutsche.

nach oben Zurück zum Seitenanfang