An der A5 bei Unzhurst soll ein zweiter Solarpark entstehen. Die Kritik aus Ottersweier wegen einer bislang nicht erteilten Ausnahmegenehmigung des Fernstraßen-Bundesamts in Leipzig weist der zuständige Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Michael Theurer (FDP), zurück.
Bürgermeister Jürgen Pfetzer (CDU) hatte sich zusammen mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Kai Whittaker in der vergangenen Woche in einer Pressemitteilung beklagt: „Wir sind keinen Schritt vorangekommen.“
Theurer entgegnet verstimmt, dass ein gemeinsamer Erörterungstermin unter seiner Beteiligung auf Vermittlung Whittakers erst am 29. September zustande gekommen sei.
Damit habe er der Gemeinde „Gehör auf der Leitungsebene des Ministeriums für Digitales und Verkehr verschaffen können“, so der Liberale. „Wir haben dabei klargemacht, wo das Problem liegt.“
So gebe es die klare gesetzliche Regelung eines 40 Meter breiten Streifens entlang der Autobahn, der einem Bauverbot unterliege. Gemeinsam mit Vertretern des Fernstraßen-Bundesamts sei dann erörtert worden, inwiefern eine Ausnahmegenehmigung möglich sei.
Bewertungskriterien haben sich verändert
Etwa zur gleichen Zeit trat eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Die Ampel-Koalition habe die Novelle getätigt, um die Realisierung regenerativer Projekte zu erleichtern, unterstreicht Theurer.
Damit verbunden sei eine Veränderung der Bewertungskriterien auch für bauliche Anlagen an Bundesfernstraßen, die erst seit Ende Oktober abschließend vorliege.
Die daraus resultierende Umsetzung und Neubewertung der Verwaltungspraxis habe letztlich zur Verzögerung geführt, sei in der Dauer aber auch nicht immens.
Theurer sagte, er halte die Aufregung in Ottersweier für „künstlich“ und kritisierte die „Oppositions-Rhetorik“ Whittakers. Die zuvor CDU-geführte Bundesregierung habe das EEG nicht geändert, die Ampelkoalition schaffe indes die Grundlage für Lösungen.
Bedingungen werden Ottersweier kommende Woche mitgeteilt
Der Liberale versicherte, sich für das Anliegen der Gemeinde Ottersweier einzusetzen. „Wir gehen davon aus, dass es eine Genehmigung in diesem konkreten Fall geben wird, allerdings unter Bedingungen“.
Denn der Bund müsse seine Interessen für die künftige Verkehrsentwicklung der Bundesfernstraßen wahren. Auch dann, wenn es konkret keine Ausbaupläne gäbe. Im betreffenden Abschnitt ist die A5 bereits sechsspurig angelegt.
Unter welchen Bedingungen in Ottersweier die Realisierung der geplanten Freiflächen-Photovoltaikanlage in „unmittelbarer Nachbarschaft zu einer Zone mit Anbauverbot“ ermöglicht werden könne, werde das Fernstraßen-Bundesamt Ende kommender Woche der Gemeinde schriftlich mitteilen, ließ der Staatssekretär wissen.
Denkbar sei beispielsweise eine Vereinbarung, dass die Anlage zu demontieren ist, falls der Bund die Fläche für einen Ausbau benötigen sollte.
Photovoltaik-Anlage könnte 250 Haushalte versorgen
Eine Regelung, wonach das Bauverbot für eine begrenzte Zeit aufgehoben werden könnte, gehe auf einen Kompromissvorschlag der Gemeinde zurück, gab Bürgermeister Pfetzer am Freitag zu verstehen. Geplant ist eine von der Lichtenauer SolNet GmbH privatwirtschaftlich betriebene Freiflächen-Photovoltaik-Anlage auf dem Wiesengelände eines ehemaligen Kompost-Betriebs.
250 Haushalte könnten auf diese Weise mit grünem Strom versorgt werden. Laut Gemeinde ragt nur ein kleiner Teil des konzipierten Solarparks in den Schutzstreifen, der dem Bauverbot unterliegt. Pfetzer beruft sich auf eine Ausnahmegenehmigung im Zuge der EEG-Gesetzesnovelle, wonach das darin formulierte „überragende Interesse“ gegeben sei.
Sollte das Fernstraßen-Bundesamt grünes Licht geben, könnte der Gemeinderat in Kürze das erforderliche Bebauungsplan-Verfahren einleiten. Im Vorfeld waren bislang lediglich die Meinungen der Fachbehörden abgefragt worden. Pfetzer: „Wir stehen Gewehr bei Fuß.“