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Vor dem Verwaltungsgericht

Kompostfirma verteidigt bei PFC Klärschlamm-Theorie

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe will bereits an diesem Mittwoch, 25. Oktober, den Tenor seiner Entscheidung im ersten Hauptsacheverfahren im Zusammenhang mit der PFC-Verunreinigung in Mittelbaden bekanntgeben. So die 6. Kammer nach der rund fünfstündigen Verhandlung am Dienstag.

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IMAGE-186574 Foto: N/A

Dabei ging es um die Frage, ob die bodenschutzrechtlichen Anordnungen der Stadt Baden-Baden und des Landratsamtes Rastatt gegen die im Verdacht stehende Kompostfirma Vogel aus Baden-Baden rechtens sind.

Andere Quellen für PFC?

Die Behörden sagen eindeutig ja, weil alle anderen Quellen ausgeschlossen werden könnten. Dort, wo mit Schlamm aus Papierfabriken vermengter Kompost ausgebracht worden ist, seien die Werte hoch, auf anderen Flächen nicht.

Für diese Annahme gebe es indessen nicht den geringsten Beweis, so der Anwalt des Unternehmens, Cedric Meyer. Er geht davon aus, dass vielmehr Klärschlamm aus kommunalen Kläranlagen, der bereits seit den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts auf Äcker ausgebracht worden wurde, verantwortlich sei. Dafür gibt es wiederum aus Sicht der ermittelnden Behörden keine Hinweise.

Zum einen habe eine soeben abgeschlossene Untersuchung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg ergeben, dass es im ganzen Land fast nur in Mittelbaden gegenüber dem vorhandenen Hintergrundwert Erhöhungen gebe, zum anderen würden Messungen in den Grundwasserströmen einen Zusammenhang mit dem mit Papierschlamm verunreinigten Kompost belegen.

Das Verwaltungsgericht und im Beschwerdeverfahren auch der Verwaltungsgerichtshof hatten bereits vor zweieinhalb Jahren in Eilverfahren im Tenor den ermittelnden Behörden recht gegeben. Das Problem: Kompostproben aus der damaligen Zeit existieren nicht.

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Fühlt sich unschuldig: Kompostunternehmer Franz Vogel (rechts), hier mit seinem Anwalt Cedric Meyer. Foto: Bernd Kappler

Eigentümer um Image besorgt

„Ich will endlich das Image los sein, allein für den PFC-Skandal verantwortlich zu sein.“ Kompostunternehmer Franz Vogel gab sich am Dienstag vor Beginn der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht kämpferisch.

Nicht die Papierschlämme seien für die Verunreinigung von Böden und Grundwasser im Raum Baden-Baden/Rastatt verantwortlich, sondern Klärschlämme, ist sich auch sein Anwalt, Cedric Meyer, sicher. Sechs Stunden später, nach der ersten mündlichen Hauptverhandlung in Sachen PFC, bleiben aber Zweifel, ob die 6. Kammer einen Beschluss in diese Richtung bekanntgeben wird.

"Es gibt nur Indizien"

„Es gibt nur Indizien, aber keinen einzigen konkreten Beweis“, sagte Meyer später in der Verhandlung, in der es darum ging, ob die Bescheide des Landkreises Rastatt und der Stadt Baden-Baden wegen bodenschutzrechtlicher Anordnungen zu mehreren Flächen in Hügelsheim und Sandweier nebst den dazugehörigen Kostenbescheiden rechtens sind.

Im Eilverfahren vor zweieinhalb Jahren hatten sowohl die Karlsruhe Richter als auch später der Verwaltungsgerichtshof Mannheim in der Tendenz diese Frage bejaht, wenngleich damals noch Detailfragen offen geblieben waren, zum Beispiel der nachträgliche Abbau von Fluorverbindungen in die gesundheitsschädlichen Substanzen oder die Mengenbilanz.

Meyer: „In Proben in den Papierschlämmen sind Mikrogramm gefunden worden, auf den Äckern liegen aber Kilogramm.“ Seine Schlussfolgerung: Es muss andere Quellen geben und die könnten seinem Mandanten nicht angelastet werden. Allenfalls von einer Teilverantwortlichkeit könne gesprochen werden. Den Behörden warf der Anwalt zudem teilweise lückenhafte Ermittlungstätigkeit vor.

Behörden sind sich einig

Was Landratsamt Rastatt und Stadt Baden-Baden zurückwiesen. Die Fakten würden vollkommen ausreichen, das Kompostunternehmen als Störer in die Verantwortung zu nehmen. Zum anderen stünde rechtskräftig fest, dass das Unternehmen rechtswidrig in erheblichem Umfang Abfälle aus dem Papierrecycling und Papierschlämme aus der Abwasserreinigung von Papierfabriken angenommen habe.

Diese seien dann verbotswidrig dem Kompost beigemischt worden. Und: Die Jahresmeldungen gegenüber den Behörden stimmten nicht mit den Wiegeprotokollen überein, so Jessica Schuldt vom Landratsamt Rastatt. Axel Eble (Baden-Baden): „Hätte es sich tatsächlich um Holzschliff gehandelt, wäre das alles nicht passiert.“

Was landete auf den Äckern?

Was tatsächlich auf die Äcker ausgebracht worden ist, und vor allem wie viel kann zehn bis 15 Jahre später indessen nicht mehr nachvollzogen werden. Es steht nicht eine einzige Probe zur Auswertung zur Verfügung. Mithin sei man auf Herleitungen angewiesen. Jessica Schuldt: „Wir sind überzeugt, den Verursacher gefunden zu haben.“

Plastikfund

Sozusagen als „Kronzeugen“ für die Unschuld seines Mandanten führte Cedric Meyer den Fund eines Plastikteils in Hügelsheim ins Feld. Dieses könne nie und nimmer aus den Papierschlämmen stammen. In seinem Spruch wird das Verwaltungsgericht auch dieses Detail berücksichtigen müssen.

Kommentar

Wenn das Verwaltungsgericht den Tenor seiner Entscheidung in Sachen PFC in Mittelbaden bekanntgeben wird, sind wir wahrscheinlich nur einen klitzekleinen Schritt weiter. Ganz gleich, wer in der ersten Instanz unterliegen wird, der wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vor den Verwaltungsgerichtshof ziehen.

Dabei geht es „nur“ um die Untersuchung der paar Flächen in Hügelsheim und Sandweier, die sozusagen stellvertretend von Justitia beurteilt werden müssen. Die Summe, um die es geht: rund 211.000 Euro.

Peanuts im Vergleich zu dem, was in der Folge noch auf den Tisch kommen wird, denn zwischenzeitlich dürften die Summen für Untersuchungen von Böden und Grundwasser den sechsstelligen Bereich erreicht haben.

Von Schadensersatz und Reinigung der verunreinigten Böden und des Grundwassers ist heute noch gar keine Rede. Man braucht kein Prophet zu sein, um vorauszusagen, dass die Zeche am Ende von der öffentlichen Hand zu zahlen sein wird. Allein schon die bisherige Summe sei zu viel für das Unternehmen, so dessen Anwalt vor Gericht.

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