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Umweltpartner Vogel aus Bühl

Mutmaßlicher PFC-Verursacher scheitert vor Gericht: Umweltbundesamt darf über Kompost schreiben

Der Bühler Komposthändler Vogel ist gegen eine Darstellung des Umweltbundesamts in einer PFC-Broschüre vorgegangen. Und gescheitert. Zu Unrecht, wie sein Anwalt sagt.

Franz Vogel hält seinen Kompost in der Hand.
Der Bühler Komposthändler Vogel wehrt sich gegen eine Darstellung des Umweltbundesamts in einer Broschüre über PFC. Foto: Julia Weller

Die Firma Umweltpartner Vogel aus Bühl ist mit einem Eilantrag vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht gescheitert. Wie das Verwaltungsgericht am Freitag mitteilte, ging es in dem Antrag darum, bestimme Formulierungen in einer Broschüre zum Thema PFC zu unterlassen.

Umweltbundesamt hatte in einer Broschüre über PFC-Skandal vom Kompost geschrieben

Die Firma steht im Verdacht, mit PFC verunreinigten Kompost verteilt und somit maßgeblich zur Belastung von Äckern und Trinkwasser in der Region beigetragen zu haben. Der Anwalt des Komposthändlers nennt die Begründung des Verwaltungsgerichts „nicht nachvollziehbar“.

Im Juni vergangenen Jahres hatte das Umweltbundesamt eine kostenfreie Informationsbroschüre in seiner Reihe „Schwerpunkt“ herausgebracht, die sich mit PFC (inzwischen auch PFAS für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in ihrer Gesamtheit beschäftigt.

Darin wird auch auf die Situation im Landkreis Rastatt eingegangen. Darin heißt es unter anderem: „PFAS-belasteter Papierschlamm wurde, mit Kompost vermischt, als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht.“

Diese Formulierung wollte die Firma Vogel unterbinden, „da sie aufgrund öffentlicher Berichterstattung und sonstiger Informationen im Internet leicht identifizierbar sei“, so das Verwaltungsgericht. „Sie wird zwar nicht ausdrücklich genannt, aber es reicht völlig, wenn es sich aus dem Kontext ergibt“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Maaßen im Gespräch mit dieser Zeitung. „In der Region denkt doch jeder sofort an Umweltpartner Vogel.“

Gericht: Tatsachenbehauptung des Umweltbundesamts zu PFC ist in Ordnung

Dieser Argumentation folgte das Verwaltungsgericht ausdrücklich nicht. Die Kompostfirma werde in der beanstandeten Äußerung an keiner Stelle als Verursacherin genannt, es liege auch keine dahingehende verdeckte Äußerung vor, so die Einschätzung des Gerichts.

Das Gericht geht sogar noch weiter. Eine „dahingehende Tatsachenbehauptung (sei) auch nicht unwahr“. Vielmehr folge die Kammer dem Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe aus dem Jahr 2017, in dem festgestellt wurde, dass die Firma Vogel „eine PFC-Belastung auf bestimmten landwirtschaftlichen Flächen in Rastatt mindestens maßgeblich mitverursacht habe“.

Das ist wissenschaftlich nach wie vor nicht nachgewiesen.
Stefan Maaßen, Rechtsanwalt des Komposthändlers

Anwalt Maaßen kann auch dieser Argumentation nicht folgen. „Das ist wissenschaftlich nach wie vor nicht nachgewiesen“, erklärt er. Es handele sich nicht um Beweise, sondern um Indizien, die herangezogen worden seien. „Unser Anliegen ist nach wie vor, dass nicht dargestellt wird, dass die Firma Vogel alleiniger Verursacher der PFC-Belastung ist.“

Maaßen ärgert sich zudem über das Vorgehen des Verwaltungsgerichts. So sei ihm das Urteil nur wenige Stunden vor der Bekanntgabe als Pressemitteilung zugegangen. Den Eilantrag hatte die Bühler Firma allerdings bereits im September vergangenen Jahres eingereicht. „Die haben mehr als sechs Monate für eine Entscheidung gebraucht, aber die Pressemitteilung dann in größter Eile verschickt. Das ist bestenfalls schlechter Stil“, so der Rechtsanwalt.

Umweltpartner Vogel kann noch Beschwerde gegen Beschluss erheben

Zumal es sich aus juristischer Sicht um eine „eher simple äußerungsrechtliche Sache“ handele. Im November habe das Verwaltungsgericht zudem mitgeteilt, dass „in den nächsten Wochen“ mit einer Entscheidung zu rechnen wäre, so Maaßen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Zwei Wochen bleiben Maaßen und der Firma Vogel, um Beschwerde zu erheben. In diesem Fall würde die Angelegenheit in die nächsthöhere Instanz und damit an den Verwaltungsgerichtshof Mannheim verwiesen. Noch ist nicht klar, ob der Bühler Komposthersteller diesen Weg beschreiten will. Zivilrechtlich gehen aktuell auch die Gemeinde Hügelsheim und die Rastatter Stadtwerke gegen die Firma vor.

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